Aktuelle Informationen

Herzlich willkommen auf der provisorischen Homepage
des Märkischen Kreises!

Übersicht der verfügbaren Dienstleistungen:

AusländerbehördeBauenBevölkerungsschutzBürgerbüros/StraßenverkehrFinanzenGebäudemanagementGeschäftsstelle KreisorganeGesundheitJugendKatasterKreisleitstelleOrdnungPersonalPressestelleRettungsdienstSchuleSozialesUmweltVerschiedenes.

Die Übersichten werden fortlaufend erweitert.

Verfügbare Dienstleistungen

Erreichbarkeit per Email


Klimafolgen – Schwerpunkt Wasser

Erstes Konzept ist fertig:
Wichtiger Baustein zur Anpassung an den Klimawandel

Ein Bereich des Klimafolgenanpassungskonzeptes (KFAK) ist fertig. Das Konzept sowie eine Starkregen-Modellierung sind wichtige Bausteine für die Eigenvorsorge der Menschen im Kreis und ab sofort hier abrufbar. Landrat Marco Voge und die Klimaschutzbeauftragte Petra Schaller drückten den Startknopf.


Online-Terminvergabe

terminvergabe.maerkischer-kreis.de

Hier ein Überblick, für welche Dienstleistungen die Online-Terminvergabe wieder möglich ist: 

Bürgerbüro Lüdenscheid und Iserlohn

  • Ausfuhrkennzeichen
  • Neuzulassungen / Umschreibungen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe
  • Adress- und Namensänderung (Fahrzeugschein)
  • Neusiegelung von Kennzeichen (nach Beschädigung)
  • Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)
  • Eintragung technischer Änderungen
  • Abmeldung
  • Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)
  • Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung

Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19. Juli 2024

In den Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn können nach Terminvergabe wieder MK-Kennzeichen vergeben werden. Jeden Morgen um 7:30 Uhr werden dafür Termine freigegeben. Deren Anzahl ist begrenzt, da im Notbetrieb nicht die normal übliche Terminmenge ausgegeben werden kann.

Eine Reservierung von Wunschkennzeichen ist weiterhin nicht möglich.

Es besteht weiterhin nur ein Notbetrieb.

Gesundheitsschutz und Umweltmedizin:

  • Sprachprüfungen Medizinalaufsicht

Kundenzentrum der Katasterbehörde:

  • Auskünfte/Auszüge Liegenschaftskataster
  • Bescheinigungen
  • Fotos/Luftbilder

In allen anderen Fachdiensten können Termine nur telefonisch über die zentrale Rufnummer 02351 966 60 oder direkt über die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters vereinbart werden. 


Abbuchung von Forderungen nicht möglich

Aktuell sind keine Abbuchungen über die Kreis-Finanzsoftware möglich. Wie können Forderungen überwiesen werden?

Abbuchungen von Forderungen über die Finanzsoftware sind aktuell nicht möglich. Deshalb bitten wir darum, Forderungen mit Fälligkeit ab dem 16. Oktober dieses Jahres manuell auf eines der folgenden Konten des Kreises zu überweisen. Bitte bei den Überweisungen auch das Kassenzeichen mit angeben:

Sparkasse an Volme und Ruhr
IBAN: DE66 4505 0001 0000 0000 42
BIC: WELADE3HXXX
——————————————————–
Stadtsparkasse Iserlohn
IBAN: DE51 4455 0045 0000 0202 06
BIC: WELADED1ISL


Oft gestellte Fragen:

Verwaltung und Allgemeines

Der Märkische Kreis hat eine provisorische Homepage ( www.maerkischer-kreis.org ) eingerichtet,  die regelmäßig mit Nachrichten und Informationen aktualisiert wird.

Wie lange dauert der IT-Ausfall noch?

Wie lange der IT-Ausfall aufgrund das Hackerangriffs auf unseren kommunalen IT-Dienstleister noch dauern wird, ist ungewiss. Wir bitten um Verständnis. Unsere IT-Experten arbeiten vor Ort akribisch an Lösungen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken.

Wie erreiche ich die Kreisverwaltung?

Die Kreishäuser und Nebenstellen sind geöffnet. Da viele Bürgeranliegen mangels Zugriff auf digitale Fachanwendungen immer noch nicht bearbeitet werden können, ist eine telefonische Klärung und Terminvereinbarung vorab zwingend erforderlich.

Telefon:
Die Kreisverwaltung ist erreichbar. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter ihren Durchwahlen. Über die zentrale Rufnummer 02351 966-60 können Termine vereinbart und Ansprechpartner vermittelt werden.

E-Mail:
Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind ab sofort wieder per E-Mail über die normalen de-Adressen erreichbar.

Wo kann ich mich über den aktuellen Stand informieren?

Neben der provisorischen Homepage berichten wir über die weitere Entwicklung mittels Pressemitteilungen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen:

Facebook – Märkischer Kreis

Instagram – Märkischer Kreis

Werden die monatlichen Sozialhilfeleistungen ausgezahlt?

Die monatlichen Sozialhilfezahlungen sind auf den Weg gebracht. Sie werden Ende des Monats auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben. Eingeschlossen sind auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege, für pflegebedürftige Personen sowie die Zahlung an Pflegeeinrichtungen. Da in einigen Fällen noch manuelle Eingaben erforderlich waren, kann  sich die Gutschrift zum Teil um wenige Tage verzögert. Der Kreis bittet um Verständnis.

Sollten Betroffene keine Zahlung auf ihrem Konto feststellen, kann beim jeweiligen Sozialamt nachgefragt werden. Für die Hilfe zur Pflege ist der Märkische Kreis der richtige Ansprechpartner. Dort kann anhand von Zahlungslisten geprüft werden, ob eine Überweisung erfolgt ist.

Was ist mit Notrufen?

Die Kreisleitstelle ist bei Notrufen uneingeschränkt erreichbar.

Speziell für hör- und sprachbehinderte Menschen bietet der Märkische Kreis die Möglichkeit an, ein Notfallfax an die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises zu senden.
Download – Notfallfax


Bürgerbüro / Straßenverkehr

Öffnung | Kfz-Zulassungen | Bearbeitung | Händler & Dienstleister | Führerschein | Fahrerkarte | Abholung | Erreichbarkeit

Informationen zu eingeschränkt verfügbaren Leistungen

Neu Neu Neu

Was ist ab Montag, 22. Januar, wieder möglich?

Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6).

Ist ein Termin erforderlich?

Ja. Bürgerinnen und Bürger können Termine unter anderem auch für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet buchen. Termine werden ab Freitag, 19. Januar, 14 Uhr, freigegeben.

Jeden Morgen um 7.30 Uhr werden Termine freigegeben, manchmal auch im Laufe des Tages. Deren Anzahl ist begrenzt, da im Notbetrieb nicht die normal übliche Terminmenge ausgegeben werden kann.

Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:

> Ausfuhrkennzeichen

> Neuzulassungen / Umschreibungen

> Kurzzeitkennzeichen

> Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe

> Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)

> Abmeldungen

> Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)

> Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung

Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19. Juli 2024

Zulassungen können noch nicht in der normalen Menge erfolgen. Damit stehen weniger Termine als gewohnt zur Verfügung, bzw. es bedarf eines längeren Vorlaufs, um einen freien Termin zu bekommen. Der Märkische Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Geduld, wenn die Termine schnell vergriffen sein sollten.

Bleibt der Notbetrieb bestehen?

Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet: Zulassungen können weiterhin nicht in der normalen Menge erfolgen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?

Gute Nachricht: Alle bisherigen Kennzeichenreservierungen, die vor dem Cyber-Angriff erfolgt sind, stehen wieder zur Verfügung, und können daher zugeteilt werden. Neue Wunschkennzeichen und neue Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Alle anderen Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien.

Kann oder muss ein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umgeschrieben werden?

Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von entsprechenden Terminvereinbarungen abzusehen, um wieder ein MK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein MK-Kennzeichen möglich sein. Wir informieren, sobald es einen neuen Sachstand gibt.

Was passiert mit den bestehenden Kooperationen?

Der Märkische Kreis hatte neben der Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten) und dem Kreis Mettmann (Kfz-Zulassungen für Händler und Zulassungsdienste) auch eine weitere Kooperation mit dem Kreis Borken vereinbart. Seit Mitte Dezember konnten im Kreishaus in Lüdenscheid mit Einschränkungen wieder Kfz-Zulassungen für Privatpersonen angeboten werden, behelfsmäßig und mit dem Kennzeichen BOH (steht für Bocholt). Diese Kooperationen sind bereits (Witten) bzw. werden nach und nach eingestellt.

Der Märkische Kreis dankt der Stadt Dortmund sowie den Kreisen Mettmann, Ennepe-Ruhr und Borken ausdrücklich für ihre Unterstützung. Denn: Mehrere Tausend Zulassungen für den Märkischen Kreis konnten trotz des Hacker-Angriffs und den weitreichenden Folgen mit Hilfe der auswärtigen Zulassungsbehörden erfolgen.

Wie geht es weiter?

Auch in den kommenden Wochen wird aufgrund des Hacker-Angriffs auf die Südwestfalen-IT leider nur ein Notbetrieb machbar sein. Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.

Wie ist der aktuelle Stand beim Pflichtumtausch der Führerscheine?

Ein Führerscheinumtausch ist leider noch nicht möglich. Zum Hintergrund: Seit einigen Jahren werden sukzessive die alten Papierführerscheine aus dem Verkehr gezogen und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht. Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2024 müssten normalerweise alle, die in dieser Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen. Eine Bearbeitung kann aufgrund des Hackerangriffs aber zurzeit nicht erfolgen.

WICHTIG! Die Frist für den Pflichtumtausch wurde durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen geraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

Download der Allgemeinverfügung

Mein Finanzierungsbrief liegt noch beim Märkischen Kreis, das Fahrzeug soll jetzt aber bei einer anderen Zulassungsstelle zugelassen werden. Wie komme ich an meinen Fahrzeugbrief?

Die Fahrzeugbriefe können an andere Behörden weitergeleitet oder an die Betroffenen ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft/Bank vorliegt (per Post, E-Mail oder Fax direkt von der Leasinggesellschaft/Bank an den Märkischen Kreis).

E-Mail:
buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Lüdenscheid) oder
buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de (Bürgerbüro Iserlohn)

Fax: Bürgerbüro Lüdenscheid: 02350 966 6277
Fax: Bürgerbüro Iserlohn: 02371 966 8667

Ich habe ein Fahrverbot. Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sofern das Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises verhängt wurde, kann der Führerschein

  • auf dem Postweg an Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten, Griesenbraucker Str.6, 58640 Iserlohn geschickt werden (bitte unbedingt eine Kopie des Bußgeldbescheides beifügen!)
  • während der Sprachzeiten (montags bis freitags 8.30 – 12 Uhr, donnerstags zusätzlich 13.30 – 15.30 Uhr) persönlich beim Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten abgegeben werden. Hierzu in jedem Fall den Bußgeldbescheid mitbringen!

Wurde das Fahrverbot durch eine andere Behörde verhängt, kann der Führerschein derzeit nicht beim Märkischen Kreis abgegeben werden.

Mein Parkausweis für Behinderte läuft ab. Wie kann ich diesen verlängern?

Personen, die ihren Wohnsitz in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle haben und die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) verfügen, können beim Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid einen Parkausweis für Behinderte erhalten bzw. verlängern. Hierzu bitte einen Termin online vereinbaren. Mitzubringen sind der bisherige Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis, der Personalausweis und ein Passfoto. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.

FAHRANFÄNGER, FÜHRERSCHEINERWEITERUNGEN, FAHRSCHULWECHSEL:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

FÜHRERSCHEINE UND FAHRERLAUBNISSE

Was funktioniert?

Der Märkische Kreis gibt einen Überblick, welche Dienstleistungen im Führerscheinbereich möglich sind:

  • Verlängerung LKW-Fahrerlaubnisklassen (C/CE)
  • Fahrerkarten
  • Ersatzführerscheine (sofern vorher schon ein Kartenführerschein in Besitz war)
  • Auflagenänderungen (sofern bereits ein Kartenführerschein im Besitz ist)
  • Fahrerqualifizierungsnachweise:

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

Nach Terminvereinbarung online an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) einreichen.

Verlängerung Bus-Fahrerlaubnisklassen (D/DE), Fahrerqualifizierungsnachweise:

Bitte persönlich Anträge unter Vorlage des
– Ausweises,
– des bisherigen Führerscheins,
– eines Leistungstests (Reaktionstest)

– eines medizinischen und augenärztlichen Gutachtens sowie
– eines aktuellen biometrischen Lichtbildes

wochentags in der Zeit von 8.30 bis 11 Uhr beim Fachdienst Fahrerlaubnisse in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, einreichen.

Führerscheinanträge, Führerscheinerweiterungen, Fahrschulwechsel:

Anträge werden durch die Fahrschulen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Die Abgabe erfolgt gebündelt in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45). Die Fahrschulen werden gebeten, Fahrschülerinnen und Fahrschüler nicht zu den jeweiligen Kommunen oder zu den Bürgerbüros des Kreises zu schicken.

Führerscheinverlust:

>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.

Internationaler Führerschein:

>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an die Bürgerbüros in 58640 Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und 58509 Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu senden.
Alternativ kann für die Antragstellung ein Termin online gebucht werden.

Personenbeförderung:

>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.

Umtausch ausländischer Führerscheine:

>> Antragsformulare
Die Antragstellenden werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Formulare auf dem Postweg an den Fachdienst Fahrerlaubnisse in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, zu senden.


Neue Informationen ab 22.01.2024

Jugend, Familie & Bildung

Schuleingangsuntersuchungen | Schulunterricht | Unterhaltsvorschuss | Unterhalt | Schwerbehindertenrecht | Elterngeld

Werden Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt?

Ja. Untersuchungen der künftigen Erstklässler, zu denen die Eltern eine Einladung erhalten haben, werden ganz normal durchgeführt.

Findet Schulunterricht statt?

Ja. Der Schulbetrieb ist gewährleistet.

Kann der Unterhaltsvorschuss gezahlt werden? Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen über das Jugendamt aus?

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses an berechtigte Empfänger ist gewährleistet. Auch eilige Zwischenauszahlungen sind möglich.

Kann Unterhalt ausgezahlt werden?

Zahlungen von Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder eine Beistandschaft eingerichtet wurde, gehen beim Märkischen Kreis ein. Aktuell kann der Kreis Zahlungen von Unterhaltspflichtigen nicht über Einzugsermächtigungen einziehen. Unterhaltspflichtige werden daher gebeten, ihre Zahlung unter Angabe des Verwendungszwecks/Aktenzeichen an den Märkischen Kreis zu überweisen. Bei der Auszahlung an die berechtigten Empfänger orientiert sich das Kreisjugendamt aktuell an den Auszahlungen des Vormonats.

Wie ist es um FD 79 (Schwerbehindertenrecht) bestellt?

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Ihr Anliegen zuständig sind, sind wieder über die normalen de-Adressen erreichbar. Für die Erledigung von Anliegen vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Wird das Elterngeld ausgezahlt?

Das bereits bewilligte Elterngeld wird ausgezahlt.

Können Anträge auf Elterngeld gestellt werden?

Ja. Damit Fristen gewahrt bleiben, sollten Berechtigte unbedingt ihre Anträge auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle im Lüdenscheider Kreishaus, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid einreichen. Die Anträge können auch online unter https://familienportal.nrw/elterngeld gestellt werden.

Können die Termine mit der Elterngeldstelle vereinbart werden?

Beratungstermine mit der Elterngeldstelle können über die Startseite unter der Rubrik ‚Erreichbarkeit‘ online vereinbart werden. Telefonisch ist die Elterngeldstelle, nach Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamens, folgendermaßen telefonisch zu erreichen:

A Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 02351/966-6847
B Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 966-6847
C Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 966-6847
D Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 966-6847
E Frau Schüttler 966-6848
F Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 966-6847
G Frau Hoke 966-5919
H Frau Müller 966-5921
I Frau Hasch (z. Zt. in Vertretung) 966-6847
J Frau Eick-Heuckelbach 966-6845
K Frau Isenberg 966-6840
L Frau Hoke 966-5919
M Frau Pawlowski 966-6844
N Frau Müller 966-5921
O Frau Rüsche 966-6956
P Frau Holz 966-6853
Q Frau Eick-Heuckelbach 966-6845
R Frau Eick-Heuckelbach 966-6845
S Frau Pauls 966-6849
T Frau Pawlowski 966-6844
U Frau Rüsche 966-6956
V Frau Holz 966-6853
W Frau Schüttler 966-6848
X Frau Hoke 966-5919
Y Frau Müller 966-5921
Z Frau Holz 966-6853

Werden die Anträge aktuell bearbeitet?

Die Bearbeitung der Anträge wird eine etwas längere Zeit in Anspruch nehmen. Sie erfolgt nach Eingangsdatum.


Ausländerbehörde

Öffnung | Verlängerungen | Erreichbarkeit | Translation

Hat die Ausländerbehörde geöffnet?

Die Ausländerbehörde im Kreishaus Lüdenscheid ist geöffnet. Für die Bearbeitung von Anliegen vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Welche Anliegen können bearbeitet werden?

Möglich sind: Erstausstellung und Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigungen auf den dafür vorgesehenen Vordrucken und Speicherung im Ausländerzentralregister. Bisher formlos ausgestellte Bescheinigungen werden inzwischen nacherfasst und durch die amtlichen Vordrucke ersetzt.

  • Ausgabe von bereits bestellten elektronischen Aufenthaltstiteln und Adressänderungen.
  • Übertragung (Neuausstellung) von Niederlassungserlaubnissen.
  • Aufnahme von Verpflichtungserklärungen
  • Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte

translation: immigration office

Our employees can be contacted again by e-mail via the usual de-addresses.

In the meantime, we had set up emergency e-mail addresses which now will be gradually switched off.

Anyone who sends an e-mail to the alternative org-address will receive an automatic notification that the message should be sent to the following e-mail address: Auslaenderbehoerde@maerkischer-kreis.de

Is the immigration office open?

Our immigration office in our district building in Lüdenscheid is open. For visiting an appointment by telephone is necessary.

Which requests can be processed?

The following are possible: Acceptance of declarations of commitment, Initial issue and renewal of tolerated stay permits, residence permits and so called „Fiktionsbescheinigungen“ on the forms provided for this purpose and storage in the Central Register of Foreigners. Certificates that were previously issued informally are now subsequently recorded and replaced by the official forms.

Issuance of electronic residence permits and address changes that have already been ordered.

Transfer (reissue) of settlement permits.

Restricted services available:

Extensions of existing residence permits

When applying for an extension, the Märkische Kreis can issue so-called „Fiktionsbescheinigungen“ to prove the continued existence of the previous residence title in the federal territory. An electronic residence permit can not be issued yet.

>>> Application forms / brochures

– Residence permit application via PDF

– Work permit application via PDF


Katasterauszüge

Wie ist es mit Katasterauszügen? Können die Mitarbeiter auf das Geodatenportal zugreifen und kann man amtliche Auszüge anfragen?

Das Geodatenportal ist unter dieser Adresse erreichbar: https://gdi2.maerkischer-kreis.de/. Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können telefonisch, persönlich oder auf dem Postweg beantragt werden. Die Auszüge werden dann ausgehändigt bzw. über dem Postweg versandt.


Sonstiges

Agentur für Arbeit | Jobcenter | Bewerbungsverfahren | Ausschüsse und Kreistag | Online Angebote | Notfallseiten der Kommunen
Inwieweit sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter betroffen?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind von dem Cyberangriff nicht betroffen. Alle Leistungsempfänger erhalten ihr Geld.

Was ist mit laufenden Bewerbungsverfahren, die über E-Mail eingegangen sind?

Bewerbungsverfahren sind vom IT-Ausfall nicht betroffen. Grundsätzlich können E-Mails bearbeitet und beantwortet werden.

Ausschüsse und Kreistag

Sitzungstermine

Stellenausschreibungen, Informationen zu Schulen, zum Kita-Portal, zur Burg Altena, dem Drahtmuseum, der Luisenhütte und vieles mehr gibt es hier:

Online-Angebote

Hier geht es zu den Notfallseiten der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises.

Notfallseiten – Städte und Gemeinden


Informationen zum Cyberangriff

Die Südwestfalen-IT (SIT) ist Ziel eines Cyberangriffs mit Ransomware geworden, der aktuell die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen beeinträchtigt. Primär betroffen sind die 72 Mitgliedskommunen aus dem Verbandsgebiet in Südwestfalen, darunter der Märkische Kreis, der Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest sowie mehrere Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Weitere Details hier:


Informationen der SIT