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Grenzvermessung
Durchführung von Grenzvermessungen
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Durch Grenzvermessungen werden Grundstücksgrenzen festgestellt oder örtlich durch Grenzmarkierungen, z.B. Grenzsteine, gekennzeichnet.
Grenzvermessungen werden durchgeführt, wenn Eigentümer den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit benötigen, z.B. bei
- geplanten Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, ...)
- geplanten Einfriedungen (Zäune, Hecken, ...)
- Grenzstreitigkeiten
Grenzvermessungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.
Notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Angabe der zu vermessenen Grenzen (Plan / Zeichnung mit Kenntlichmachung der Grenzen bzw. Grenzzeichen).
Zur genauen Klärung des Umfangs der Vermessung und der zu erwartenden Vermessungskosten wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Vermessungsstelle empfohlen (persönliche Beratung oder zumindest telef. Rücksprache).
Kosten
Je nach Art und Umfang sind im Allgemeinen Kosten von ca. 400 bis ca. 900 EUR zu erwarten (bei 50 m Grenzlänge).
Bearbeitungsdauer
Ab Auftragserteilung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 2 Monate
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 18.01.2016