Das Waffengesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und deutlich verschärft worden. Im Zuge der Umsetzung von EU- Recht ist zum 31.12.2012 das Nationale Waffenregister (NWR) deutschlandweit eingeführt worden. Damit die Vorgaben und Strukturen des NWR erfüllt werden, setzen alle Waffenbehörden ein hierfür geeignetes Waffenverwaltungsprogramm ein.
Bei Anträgen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten sind daher umfangreichere Angaben erforderlich. Bitte geben Sie bei waffenrechtlichen Anträgen (An- und Abmeldung von Waffen) deshalb die genaue Waffenart an (z.B. Rep.-Büchse, Bockbüchsflinte, Doppelflinte, Bockdoppelflinte, Drilling etc.)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Polizei NRW.
Sprengstoffangelegenheiten für den privaten Bereich, wie die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Sprengstofferlaubnissen nach § 27 SprengG, werden ab dem 01.02.2014 vom FD 30 – Ordnungsrecht und Bevölkerungsschutz des Märkischen Kreises in Lüdenscheid – wahrgenommen.