Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Märkische Kreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei nicht angemeldeten Gewerbebetrieben bzw. nicht eingetragenen Handwerksbetrieben verantwortlich. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die originäre Zuständigkeit nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) liegt bei den Zollbehörden.

Hinweise und Anzeigen über Verstöße nimmt die für Schwarzarbeit primär zuständige Zollbehörde in Hagen und nehmen auch die Mitarbeitenden der Gewerbeaufsicht des Märkischen Kreises entgegen. Die Hinweise können telefonisch, per Mail oder schriftlich gegeben werden.

Der Märkische Kreis nimmt die Aufgabe der Gewerbeaufsicht für 13 der 15 Kommunen wahr. Die Städte Iserlohn und Lüdenscheid haben eine eigene Gewerbeaufsicht und unterstützen die Zollbehörden selbstständig im Bereich Schwarzarbeitsbekämpfung.

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