Einschränkungen beim Märkischen Kreis durch den Cyber-Angriff auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ sind in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich minimiert und teilweise behoben worden. Nun gibt es eine weitere gute Nachricht aus den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6): Ab sofort ist wieder eine nachträgliche Kennzeichenänderung (sogenannte „Umkennzeichnung“) von Fahrzeugen möglich.
Aufgrund des Cyberangriffs waren bei Halterinnen und Haltern teilweise auswärtige Kennzeichen (zum Beispiel BO, BOC, DO, EN, ME, RE, W, UN und andere) oder MK-Kennzeichen mit Seriennummern zugelassen worden. Nun können Bürgerinnen und Bürger – sofern sie das wünschen – wieder ein MK-Wunschkennzeichen erhalten. Wichtig: eine Verpflichtung dazu besteht nicht!
Was wird benötigt?
Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), eine gültige Hauptuntersuchung, gegebenenfalls eine gültige Sicherheitsprüfung, bisherige Kennzeichenschilder sowie eine Ausweiskopie und Vollmacht des Fahrzeughalters.
Fallen Gebühren an?
Ja. Die Kennzeichenänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen etwa 50 Euro inklusive Wunschkennzeichen. Bei Leasingfahrzeugen können weitere Gebühren hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu.
Termine?
Ein Termin kann unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden. Bitte das jeweilige Bürgerbüro (Iserlohn oder Lüdenscheid) anklicken, dann weiter auf Kfz-Zulassung und schließlich den Punkt „Umkennzeichnung auf Wunschkennzeichen“ wählen. Auch eine telefonische Buchung ist zu den Öffnungszeiten des Kreises unter 02351 966-60 möglich.
Wie viele Umkennzeichnungen hat es gegeben?
1.328 Fahrzeuge sind im Zulassungsbezirk Dortmund, 1.482 im Ennepe-Ruhr-Kreis, 2.040 im Kreis Mettmann und 1.590 Fahrzeuge im Kreis Borken zugelassen worden. Hinzu kommen weitere Fahrzeuge in anderen Zulassungsbezirken, mit denen keine ausdrückliche Kooperation bestanden hat. Schätzungsweise wurden mehr als 10.000 Fahrzeuge aus dem Märkischen Kreis in anderen Kreisen zugelassen.
Kapazitäten?
Die Termin-Kapazitäten für sogenannte Umkennzeichnungen sind zunächst noch begrenzt. Deshalb kann es dazu kommen, dass Termine in beiden Bürgerbüros ausgebucht sind. Der Kreis bittet dafür um Verständnis. Regelmäßig werden neue, freie Termine eingestellt.