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Gemäß § 3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG NRW) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) werden nachfolgend die Möglichkeiten, über welche Zugänge elektronische Dokumente durch Bürger und Unternehmen an den Märkischen Kreis übermittelt werden können, bekannt gegeben.
- Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail möglich:
- Formfreie und nicht vertrauliche E-Mails können Sie an folgende zentrale E-Mail-Adresse senden:
poststelle@maerkischer-kreis.de
Sie können aber auch E-Mails direkt an den Ihnen bekannten Ansprechpartner richten. Die E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Wenn Sie per E-Mail an den Märkischen Kreis herantreten, werden Sie eine Antwort per E-Mail erhalten, wenn es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden vom Märkischen Kreis zu Ihrem eigenen Schutz nicht per E-Mail versendet. In diesem Fall antworten wir auf dem Postweg. - Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann bei Nutzung von E-Mail durch die Übermittlung elektronischer Dokumente als Anhang einer E-Mail ersetzt werden, wobei die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sein müssen. (Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/ElektronischeVertrauensdienste-node.html)
Bitte senden Sie E-Mails mit so von Ihnen signierten Dokumenten ausschließlich an diese Adresse:
vps@maerkischer-kreis.de
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens des Märkischen Kreises unterstützt. - S/Mime
Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht unter folgendem Link zum Download bereit:
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Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Kreisverwaltung über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MB.
Wenn Ihre E-Mails Viren enthalten, werden diese Mails komplett von den Virenprogrammen des Märkischen Kreises gelöscht. Eine Nachricht über die Löschung kann nicht erfolgen.
Bitte schicken Sie uns keine E-Mails mit verlinkten Inhalten, da dies eine häufige Übertragungsform für Viren oder Phishing-Versuche ist.
- Formfreie und nicht vertrauliche E-Mails können Sie an folgende zentrale E-Mail-Adresse senden:
- Der Märkische Kreis ist für vertrauliche oder Schriftform ersetzende elektronische Kommunikation auch per De-Mail erreichbar. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Zum Ersatz einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform ist die besondere Form der absenderbestätigten De-Mail erforderlich. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Übermittlung eines qualifiziert signierten elektronischen Dokuments.
Die zentrale Eingangsadresse ist: post@maerkischer-kreis.de-mail.de
Für die elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder De-Mail sind nachfolgende Dateiformate zugelassen:
Adobe Acrobat bis Version 11 (.pdf) ohne Makros
- Rich Text Format (.rtf)
- Textdateien im Format ASC II (.txt)
- Microsoft Word bis Version 2010 (.doc, .docx) ohne Makros
- Microsoft Excel bis Version 2010 (.xls, .xlsx) ohne Makros
- Microsoft Powerpoint bis Version 2010 (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx) ohne Makros
- Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
- Tagged Image File Formate (.tif)
- AutoCad (.dxf, .dwg)
- komprimierte Archiv-Dateien (.zip)
Weitere Dateiformate können im Einzelfall nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner zugelassen werden.
Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist ein Werkzeug, das der sicheren Kommunikation (da die Identität des Absenders über die Prüfstelle verifiziert worden ist) von Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts dient.
Das beBPo steht im Verbund mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) sowie besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
Für den Märkischen Kreis sind folgende beBPo-Adressen eingerichtet:
Amt | Aufgabenbereich | Nutzer-ID |
Hauptpostfach (zentral) | Alle Fachdienste abgesehen von Schulamt und Gutachterausschuss | DE.Justiz.28306e69-2f0e-4be0-8fd6-db696e39271d.a246 |
Schulamt | Schulamt für den Märkischen Kreis | DE.Justiz.6a739489-8497-4a08-930b-fabc6e637845.94ed |
Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für den Märkischen Kreis | DE.Justiz.002835ee-7033-4ddc-bf67-594f532fc0e2.a3d2 |
Rechtliche Grundlage für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über die besonderen elektronischen Postfächer
Eine Nachricht über das besondere elektronische Postfach im Sinne der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (Nordrhein-Westfalen), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung die Schriftform. Sie können daher über diesen Weg rechtsverbindlich mit dem Oberbergischen Kreis elektronisch kommunizieren.