Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Internetseite www.maerkischer-kreis.de

Der Märkische Kreis hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.maerkischer-kreis.de und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.maerkischer-kreis.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die Internetseite wurde getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Märkischen Kreis aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an den Märkischen Kreis übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihre Ansprechpartner in der Online-Redaktion erreichen Sie hier:

Märkischer Kreis
Fachdienst IT, Organisation und Controlling
Mail: internet@​maerkischer-kreis.de
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.maerkischer-kreis.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Januar 2020 erstellt. Dazu wurde vom Märkischen Kreis gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein umfangreicher Test durchgeführt.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mags.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden.

Tastaturbedienung

Mit der Tabtaste können Sie von Auswahl zu Auswahl vom Anfang der Seite bis zum Ende springen.

Um bestimmte Funktionen aufzurufen oder zu Seitenbereichen zu gelangen, sind Tastenkombinationen vorhanden:

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