Blauzungenkrankheit erreicht den Märkischen Kreis

In drei schafhaltenden Betrieben im Märkischen Kreis sind mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit getestet worden. Die Bestätigung erfolgte am Montag durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.

Die Blauzungenkrankheit hat den Märkischen Kreis erreicht. Drei schafhaltende Betriebe aus Altena, Balve und Iserlohn haben dem Veterinäramt des Märkischen Kreises in der vergangenen Woche Symptome gemeldet. Die Bestätigung der Krankheit in den jeweiligen Privathaltungen erfolgte nun durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge.

Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden. Die Tiere dürfen betroffene Betriebe 30 Tage lang nicht verlassen.

Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Kreisveterinäramt zur Behandlung der empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken. Darüber hinaus wird dringend eine vorbeugende Impfung gegen den neuen Serotyp 3 empfohlen. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet. Es sind:

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,

  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.,

  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. in Deutschland über Virbac Tierarzneimittel GmbH erhältlich.

Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer sowie auf den Internetseiten des LANUV ( www.lanuv.nrw.de ).

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit ist eine gelistete Seuche gemäß der Verordnung EU- 2016/429 und wird entsprechend der Serotypen (1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der EU gemeldet werden. Bei einem Verdacht wird das Veterinäramt in der Regel vom Halter oder dem Tierarzt informiert. Das Veterinäramt veranlasst Beprobungen. Im Fall des Nachweises einer Infektion werden weitere Untersuchungen eingeleitet.

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