Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind behandelnde Ärzte und befundgebende Labore verpflichtet, bestimmte übertragbare Krankheiten dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten frühzeitig zu verhindern und übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen. |
Beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises sind im vergangenen Jahr insgesamt 5794 Befunde über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) eingegangen und verarbeitet worden. Zusätzlich gingen 372 Arztmeldungen und 644 Laborbefunde über andere Meldewege ein. Betroffen waren insgesamt 3174 Patienten und Kontaktpersonen. Das ist allerdings nur eine grobe Momentaufnahme. Bei den niedergelassenen Ärzten richtet sich der Fokus meist auf die symptomatische Behandlung. Bei größeren Ausbrüchen z.B. in Kitas oder Pflegeheimen ist es nicht zu stemmen, alle Patienten zu testen. Daher sollten einzelne Patienten beprobt werden, damit die weiteren Fälle epidemiologisch bestätigt werden können, so das Gesundheitsamt. Mit einem konkreten Erregernachweis ist es möglich, individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Ausbruchsgeschehen einzugrenzen.
Auf Rang eins der meldepflichtigen Krankheiten rangierte 2024 immer noch Covid-19 mit 706 Meldungen. Im Vergleich zu 2023 mit 7303 gemeldeten Fällen hat die Zahl deutlich abgenommen. Das hängt vermutlich auch damit zusammen, dass bei milden Verläufen nach Ablauf der rechtlichen Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen, seltener auf Covid-19 getestet wird. In der täglichen Arbeit des Gesundheitsamts spielt Covid-19 im Prinzip keine aktive Rolle mehr. Die Meldungen werden in der Regel nur statistisch erfasst und das eigenverantwortliche Ausbruchmanagement in stationären Einrichtungen begleitet.
Grippewelle rollt
Mit 443 Meldungen fiel die Zahl der saisonalen Grippeerkrankten 2024 um 91,77 Prozent höher aus als im Jahr 2023 mit 231 Patienten. Auch 2025 rollt die Grippewelle. Zum 31. Januar lagen dem Gesundheitsamt bereits 533 Meldungen vor. Diese deutliche Erhöhung ist allerdings auch durch eine veränderte Testsituation zu erklären: Immer mehr Krankenhäuser und Arztpraxen führen aktuell Schnelltestungen auf RSV, Influenza und Covid-19 durch. Die positiven Befunde sind meldepflichtig
Deutlich auf dem Vormarsch war 2024 Keuchhusten mit überraschenden 127 Befunden. Dabei handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die über Tröpfchen von Mensch zu Mensch in einer Entfernung von höchstens zwei Metern übertragen wird. Sie ist hochansteckend und tritt zyklisch, typischerweise alle vier bis sechs Jahre, mit erhöhten Fallzahlen auf. Eine Verbreitung ist auch durch geimpfte oder früher an Keuchhusten erkrankte Personen möglich. Das Gesundheitsamt rät zu rechtzeitigen Auffrisch- oder Schwangerenimpfungen. Hinweise auf eine erhöhte Virulenz des Erregers oder eine erhöhte Schwere der Erkrankungen gibt es laut Robert-Koch-Institut (RKI) momentan nicht.
2023 wurden nur acht Fälle gemeldet. Dieser Trend deckt sich mit der bundesweiten Entwicklung. „Ausbruchsdynamiken in Gemeinschaftseinrichtungen lassen sich durch eine frühzeitige kinderärztliche Vorstellung im Verdachtsfall und angepasste Hygiene positiv beeinflussen“, rät Christian Ternette, Sachgebietsleiter Infektiologie und Amtsärzte.
Eine Erhöhung um 32 Prozent stellte das Gesundheitsamt bei den Meldungen zum Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) fest. Es kann schwere Atemwegserkrankungen insbesondere bei Frühgeborenen und Säuglingen mit bestimmten Grunderkrankungen oder Erwachsenen ab einem Alter von 75 Jahren verursachen. Dem Kreis wurden 2024 insgesamt 99 Fälle gemeldet (2023: 75). Im Januar 2025 wurden bereits 42 Meldungen erfasst.
Eine Infektion mit Noroviren war im Märkischen Kreis die häufigste Unterform einer Magen-Darm-Infektion (akute Gastroenteritis, „Magen-Darm-Grippe“). Davon wurden 2024 insgesamt 336 Fälle registriert, 71 mehr als 2023 mit 265 Meldungen. 324 Personen machte das Bakterium Campylobacter mit Durchfallerkrankungen zu schaffen. 2023 waren es 200 gemeldete Erkrankungen. Als häufiger Erreger von Brechdurchfall bei Säuglingen und Kleinkindern wurden dem Gesundheitsamt 73 Nachweise von Rotaviren angezeigt (2023: 66).
Die fünfthäufigste meldepflichtige Krankheit war im vergangenen Jahr eine Entzündung der Leber, die durch Hepatitis-B-Viren verursacht wird. Die Zahlen blieben 2024 (184) und 2023 (187) weitgehend konstant. Hepatitis-E wurde in 63 Fällen diagnostiziert (2023: 87) und Hepatitis C 52 Mal (2023: 61).
Einen Ausreißer gab es 2024 durch einen Masernausbruch mit 43 Patienten. Der Erreger zirkulierte in miteinander-vernetzten Gruppen ohne Impfschutz. Durch spezifische Maßnahmen war es dem Gesundheitssamt möglich, Folgeerkrankungen in der Allgemeinbevölkerung zu verhindern. Zusätzlich zu den nicht immunisierten Haushaltskontakten wurden zum Beispiel 28 nicht ausreichend immunisierte Kontaktpersonen aus der Schule ausgeschlossen, wenn kein ausreichender Masernimmunitätsnachweis wie eine vollständige Impfdokumentation oder eine ärztliche Bescheinigung zur durchlaufenen Maserninfektion vorlag. 2023 wurden dem Gesundheitsamt keine Masernfälle bekannt.