Führerscheinumtausch: Jetzt online Termin vereinbaren

Der Märkische Kreis erinnert an einen wichtigen Termin: Bis zum 19. Januar 2025 sind die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 oder später aufgefordert, ihre vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine zu tauschen.

Märkische Kreis erinnert an einen wichtigen Termin: Bis zum 19. Januar 2025 sind die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 oder später aufgefordert, ihre vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine zu tauschen. |

Der Märkische Kreis informiert Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 über den bevorstehenden Pflichtumtausch ihrer alten Führerscheine. Ab dem 19. Januar 2025 müssen alle grauen, rosa oder DDR-Führerscheine gegen neue, fälschungssichere Dokumente eingetauscht sein. Diese Maßnahme dient der Harmonisierung der Führerscheinregelungen innerhalb der EU. Für die Inhaber von Kartenführerscheinen gelten indes andere Fristen. Sie haben noch etwas Zeit.

Der Märkische Kreis rät, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Der Umtausch kann in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid oder Iserlohn erfolgen. Erforderlich ist ein Termin, der online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden kann. Mitgebracht werden müssen der Personalausweis, der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Kosten für den Umtausch betragen 30,40 Euro.

Alle Personen, deren Führerschein nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde, benötigen außerdem eine „Karteikartenabschrift“ der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese muss in der Regel durch die Führerscheininhaber selbst per E-Mail oder telefonisch dort angefordert werden und wird dann von dort aus direkt an den Märkischen Kreis übersandt.

 

Zum Hintergrund:

Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen grauen, rosa oder DDR-Führerscheine gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Diese Maßnahme dient der Harmonisierung der Führerscheinregelungen innerhalb der EU.

Dafür hat der Gesetzgeber einen Stufenplan entwickelt. Aufgrund des Häckerangriffs auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT konnte eine Bearbeitung in den südwestfälischen Kreisen jedoch einige Monate nicht erfolgen. Durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Frist für den Umtausch in den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 daher auf den 19. Januar 2025 verlängert.

 

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