Geflügelpest in Nachrodt-Wiblingwerde ausgebrochen

Der Vogelgrippe-Virus wurde amtlich bei einer Stockente in Nachrodt-Wiblingwerde festgestellt. Halter von Geflügel, auch von Hobbyhaltungen, werden gebeten, in nächster Zeit verstärkt auf die Biosicherheit ihrer Betriebe zu achten. Das teilt das Veterinäramt des Märkischen Kreises mit.

Der Vogelgrippe-Virus wurde amtlich bei einer Stockente in Nachrodt-Wiblingwerde festgestellt. Halter von Geflügel, auch von Hobbyhaltungen, werden gebeten, in nächster Zeit verstärkt auf die Biosicherheit ihrer Betriebe zu achten. Das teilt das Veterinäramt des Märkischen Kreises mit. |

Auf einem Privatgelände in Nachrodt-Wiblingwerde wurde Ende vergangener Woche eine Stockente tot aufgefunden. Bei dem Vogel wurde am 16. April eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus (H5N1) amtlich festgestellt. Außerdem wurde am selben Tag bei einer direkt an den Fundort ansässigen, privaten Hühnerhaltung ebenfalls die hochpathogene Geflügelpest amtlich festgestellt. Die 44 Tiere im Bestand sind aufgrund des schweren Krankheitsverlaufes alle innerhalb weniger Tage verendet. Das teilt das Veterinäramt des Märkischen Kreises mit.

Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest (HPAI) im Märkischen Kreis hat ein verstärktes Monitoring dieser Tierseuche zur Folge. Weitere Maßnahmen sind zunächst nach erster Risikoeinschätzung durch das Veterinäramt nicht notwendig. Halter von Geflügel werden allerdings gebeten, in nächster Zeit verstärkt auf die Biosicherheit ihrer Betriebe zu achten. Dieser Hinweis richtet sich auch an Hobbyhaltungen.

Handlungshinweise für die Bevölkerung

Der Fund von toten Wildvögeln vor allem bei mehreren Tieren an einem Ort und bestimmten Arten (Enten, Gänse, Schwäne oder Greifvögel) kann beim Veterinäramt oder dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Behörden können dann eine entsprechende Untersuchung auf das Vogelgrippevirus einleiten. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden. Wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, können diese Vögel mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Entsorgung beispielsweise in einer Plastiktüte etc.) eingesammelt und im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Der Kontakt von Haustieren, vor allem von Hunden und Katzen zu toten oder sterbenden Wildvögeln, sollte ebenfalls verhindert werden.

Haltern von Geflügel wird geraten, verstärkt auf die Biosicherheit in ihren Tierhaltungen zu achten. Dies bedeutet vor allem, den Kontakt der gehaltenen Tiere zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. Ausführliche Hinweise zum richtigen Umgang mit dieser Thematik bieten verschiedene Merkblätter unter:

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/Gefluegelpest_ba.pdf ; https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/tierseuchen/LANUV _Handout_Gefluegelpest.pdf ; https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmen-tierhalter.html  

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Viruserkrankung des Geflügels. Sie befällt vor allem Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung, hier ist hauptsächlich das Wirtschaftsgeflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänse) betroffen.

Die Vogelgrippe ist eine bereits seit über 100 Jahren bekannte Erkrankung, die von Grippeviren (Influenza-A-Virus) verursacht wird. Bei diesem Virustyp gibt es 16 Unterarten (so genannte H-Subtypen), die alle Vögel infizieren können. Es gibt stark krankmachende (hochpathogen/high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (niedrig pathogen /low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen Viren führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI. Diese schweren Ausbrüche werden vor allem durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht.

In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben. Daher stellen vor allem die Wildpopulationen der verschiedenen Wassergeflügelarten ein natürliches Reservoir für das Virus dar.

Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Von besonderem Interesse bei einem Seuchengeschehen ist dabei das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. Allerdings gab es in Asien in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt.

Aufgrund der möglichen Übertragung der Viren auf den Menschen unterliegt die Vogelgrippe einer ständigen Überwachung (Monitoring) durch die zuständigen Behörden. Dies beinhaltet auch eine routinemäßige Untersuchung von tot oder sterbend aufgefundenen Wildvögeln auf ein mögliches Vorhandensein des Influenza-A-Virus. Das Friederich-Löffler-Institut wertet die dadurch erhobenen Daten laufend aus und stellt die Ergebnisse in Form von Risikoeinschätzungen zur Verfügung. Daher ist bekannt, dass seit einigen Jahren das Influenza-A-Virus in verschiedenen Varianten in der europäischen Wildvogelpopulation weit verbreitet ist und auch immer wieder für Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel in Tierhaltungen sorgt.

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