Heckenschnitt: Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig.

Hecken bieten Vögeln und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollten Gartenliebhaber vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob ihre Hecke beispielsweise von Vögeln bewohnt ist. Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen sind ebenfalls zu beachten (Anfrage beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt / Gemeinde).

Fragen beantwortet gerne der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon 02351 966 6400 und 6379.

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