Inklusion in der Kindertagespflege

Im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises im Lüdenscheider Kreishaus informierte das Jugendamt über Inklusion in der Kindertagespflege, Neuerungen im Adoptionsverfahren sowie aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz.

Spannende Einblicke in die Arbeit des Kreisjugendamtes erhielten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihrer Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus. Einstimmig sprachen sie sich für die neue Richtlinie zur Gewährung laufender Geldleistungen für eine inklusive Kinderbetreuung in der Kindertagespflege sowie für einen Mietkostenzuschuss bei angemieteten Räumlichkeiten in der Kindertagespflege aus.

Zum Hintergrund: Ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 werden zum ersten Mal im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises drei Tageskinder in Balve, Neuenrade und Meinerzhagen-Valbert inklusiv betreut. Um den besonderen Bedürfnissen der Kinder in der pädagogischen Arbeit gerecht zu werden, müssen die Kindertagespflegepersonen über eine zusätzliche Qualifizierung zur Betreuung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung verfügen oder mit einer solchen zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung begonnen haben. Für die Betreuung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf, steht ihnen der zweifache Stundensatz ihrer Qualifikationsstufe zu. Das Jugendamt geht von einer steigenden Nachfrage nach Plätzen in der inklusiven Tagespflege aus.

 

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Über Neuerungen in der Adoptionsvermittlung berichteten Patrycja Chyb und Manuela Behle aus dem Fachdienst Soziale Dienste. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises übernimmt eine umfassende Lotsenfunktion und Beratungstätigkeit im Dreieck Abgebende Eltern – Kind – Aufnehmende Eltern. Alle Beteiligten müssen der Adoption zustimmen. Die Zustimmung wird von Notaren aufgenommen und bestätigt. Die Entscheidung fällt das Familiengericht.

„Wir begleiten vor allem Verfahren in den Bereichen Fremdadoption, Pflegekindadoption und Stiefkindadoption. Verwandtenadoptionen finden nur äußerst selten statt“, erläutert Manuela Behle. Bei der Stiefkindadoption ist die Beratung verpflichtend, in allen anderen Fällen besteht ein Rechtsanspruch. Die Adoptionsvermittlungsstelle kann bei Inlands- und Auslandsadoptionen auch die Eignungsprüfung durchführen. Auslandsadoptionen werden allerdings nur noch durch die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie durch die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen vermittelt.  

Wichtig zu wissen: Bei einer Adoption hat das Kind hat das Recht, über seine Herkunft aufgeklärt zu werden. Die abgebenden Eltern haben einen Rechtsanspruch, über die Entwicklung des Kindes informiert zu werden. Auf Wunsch sollen auch Kontaktmöglichkeiten eröffnet werden. Auch nach Abschluss eines Adoptionsverfahrens bleibt die Adoptionsvermittlungsstelle Ansprechpartnerin für alle Beteiligten.

501 Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung

Auszüge aus dem Kinderschutzbericht stellte Kinderschutzfachkraft Kim Heinzer vor: 2023 gingen beim Kreisjugendamt insgesamt Verdachtsmeldungen zu 501 Kindern ein – Tendenz steigend. „Etwa bei einem Drittel der Meldungen stellen wir tatsächlich eine Gefährdung fest. Bei Zweitdrittel der Meldungen sehen wir entweder einen Unterstützungsbedarf, um die Lebenssituation der Kinder zu verbessern, oder gar keine Gefährdung“, ordnet die Kinderschutzbeauftragte ein. In 184 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung und in 106 Fällen zumindest ein Hilfebedarf festgestellt sowie entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Die meisten Meldungen (94) erfolgten 2023 anonym, danach folgten Polizei/Gericht/Staatanwalt mit 75, Bekannte/Nachbarn 66 und 59 aus der Schule.

Kim Heinzer sieht die Steigerung der Meldezahlen als positives Zeichen, dass die Gesellschaft sensibler für das Thema Kindeswohlgefährdung geworden ist und genauer hinsieht. Bei den festgestellten Kindeswohlgefährdungen rangierte Vernachlässigung (109 Fälle) an erster Stelle, gefolgt von psychischer Misshandlung (69), körperlicher Misshandlung (37) und sexuelle Gewalt (4). 80 Kinder wurden 2023 in Obhut genommen. Im Rahmen der Prävention strebt das Kreisjugendamt Schulungen und eine enge Vernetzung mit den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit sowie Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit Kitas, Schulen und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an.

Das neue Schutzkonzept zur Sicherstellung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege stellte Silke Hufenbach vor. Sie ist neue Fachdienstleiterin der Sozialen Dienste und hat vorher unter anderem auch den Pflegekinderdienst geleitet.

 

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