Zentrales Thema im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr im Lüdenscheider Kreishaus war die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Märkischer Kreis für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV). |
Verkehrsplaner Dr. Timo Barwisch von dem beauftragten Beratungsunternehmen plan:mobil stellte dem Fachausschuss die Grundzüge des Strategiekonzepts zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans vor. Bereits im Vorfeld waren die Städte und Gemeinden sowie in einer Online-Befragung auch die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt worden. Aus Sicht der Planer ist das Projekt reif für den nächsten Schritt: der offiziellen Beteiligung und Anhörung der kreisangehörigen Kommunen sowie weiterer Träger öffentlicher Belange. Für die Anhörung wird in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit eingeräumt. Dafür gab der Struktur- und Wirtschaftsausschuss aber noch kein grünes Licht.
Aufgrund der Tragweite und Komplexität des Strategiepapiers, das nach Prioritäten geordnete Maßnahmen für die Verbesserung des ÖPNV-Angebots in den kommenden Jahren vorsieht, haben die Fraktionen übereinstimmend für eine Verschiebung der Entscheidung zunächst auf den Kreisausschuss am Donnerstag, 14. März, gestimmt. Zu diesem Termin steht der Planungsexperte Dr. Timo Barwisch erneut für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Auch Markus Bruch, Nahverkehrsplaner des Märkischen Kreises, ist bereit, in den Fraktionssitzungen Rede und Antwort zu stehen. Gleichzeitig bekräftigten die Fraktionen ihren Wunsch, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans noch vor den Sommerferien, notfalls in einer Sondersitzung des Kreistages, zu verabschieden. Markus Bruch machte deutlich, dass jede einzelne Maßnahme aus dem Gesamtpaket des Strategiepapiers vor ihrer tatsächlichen Umsetzung mit einer konkreten Kostenplanung noch einmal dem Kreistag zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt wird.
Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder dafür, dass die Kreisverwaltung rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen für die Vergabe der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen des Linienbündels Zentral in Angriff nimmt. Für das hochkomplexe Vergabeverfahren der ÖPNV-Leistungen soll die Verwaltung einen geeigneten und spezialisierten Rechtsbeistand beauftragen.
Einigkeit herrschte fraktionsübergreifend, dass die Kreisverwaltung für die Erstellung eines integrierten kreisweiten Mobilitätskonzepts gemäß den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements des Landes NRW Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen und die Eigenanteile des Märkischen Kreises in der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 berücksichtigen soll. Die Kreisverwaltung hob in ihrer Vorlage hervor, wie wichtig es nach dem Brückenneubau der A45 sei, isolierte Betrachtungsweisen aufzugeben. Das Mobilitätskonzept soll alle Verkehrsarten, insbesondere aber den ÖPNV und die Märkische Verkehrsgesellschaft berücksichtigen, und dazu anregen, fachübergreifend Ideen für eine klimafreundliche Mobilität zu entwickeln.
Dabei sollen Akteurinnen und Akteure auf kommunaler und auf Kreisebene eingebunden werden, um Mobilität in der Region aktiv zu gestalten und zu optimieren. Strategische Entscheidungen und Zielsetzungen können dabei nur auf einer umfassenden Datengrundlage erfolgen. „Ein Mobilitätskonzept bietet nicht nur die Grundlage für strategische Entscheidungen im Mobilitätsmanagement (z.B. Carsharing, Bikesharing, On-Demand, P+R, Mobilstationen etc.), sondern ist teilweise auch die Voraussetzung für den Zugang zu den entsprechenden Fördermitteln (z.B. EFRE-Programm)“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.