Kommunales Integrationszentrum

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Märkischen Kreises besteht seit Dezember 2012. Die Ziele und Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums liegen im Wesentlichen darin, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu verbessern und die vielfältigen Initiativen und Projekte im Bereich der Integration zu koordinieren. 

Die gesetzliche Grundlage bildet das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen. Das Kommunale Integrationszentrum wird durch das Ministerium für Schule und Bildung wie auch durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW gefördert. 

Weitere Informationen

Sprachmittler

Neuzugezogene Migrantinnen und Migranten haben oft geringe oder gar keine Deutschkenntnisse und befinden sich noch im Lernprozess. Sprachprobleme sollten dennoch keine Barrieren für eine angemessene Beratung, Betreuung und Behandlung sein.

Ziel des Laien-Sprachmittlungspools ist es, die Kommunikation zwischen Einrichtungen und Personen mit mangelnden Deutschkenntnissen zu unterstützen.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und übersetzen lediglich das Gesagte. Sie unterliegen dabei dem Datenschutz und sind verpflichtet, während der Sprachmittlung Neutralität, Unparteilichkeit und Transparenz zu wahren. Dieses Angebot ist für Bildungsinstitutionen kostenlos.
 

Schulberatung für neu Zugewanderte

Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 16 Jahren unterliegen ganz unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus der allgemeinen Schulpflicht. Jugendliche sind außerdem bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie volljährig (18 Jahre) werden, berufsschulpflichtig.

Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland in den Märkischen Kreis zuwandern, werden hinsichtlich der Schulaufnahme vom Kommunalen Integrationszentrum beraten. Dies gilt für Asylsuchende, Zugewanderte aus Drittstaaten sowie Angehörige aus EU-Staaten.

In einem Beratungsgespräch mit den Familien wird erfasst, wie die Schullaufbahn des Kindes oder Jugendlichen bisher verlaufen ist (z. B. Anzahl der Schuljahre, Schrift und Sprachen, die erlernt wurden).

Die Schülerinnen und Schüler werden nach der persönlichen Beratung zeitnah an eine Schule vermittelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich oder telefonisch darüber informiert.

Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung oder nach schriftlicher Einladung an.

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