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Schulen in unserer Trägerschaft
Der Kreis ist Träger von fünf Berufskollegs an sieben Standorten in fünf Kommunen: Halver, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden und Plettenberg. Etwa 10.000 Schülerinnen und Schüler werden dort täglich in verschiedenen Fachrichtungen unterrichtet. Das Berufskolleg an der Hansaallee in Iserlohn gehört dabei zu den größten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg.
Darüber hinaus hat der Märkische Kreis acht Förderschulen mit neun Standorten in Iserlohn, Hemer, Altena, Lüdenscheid und Meinerzhagen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Geistige Entwicklung sowie Emotionale und Soziale Entwicklung. Etwa 1.700 Schülerinnen und Schüler lernen dort fürs Leben.
Der Märkische Kreis unterhält derzeit als Schulträger fünf Berufskollegs. Zu den Aufgaben der Schulverwaltung gehören neben der Schulentwicklungsplanung auch die Bereitstellung der räumlichen, sächlichen und finanziellen Mittel, sowie des notwendigen nichtlehrenden Personales.
Die zentrale Bedeutung des Berufskollegs liegt in der Kombination von beruflicher und allgemeiner Bildung. Es ermöglicht daher eine zeitgleiche Qualifizierung im berufsbildenden und im allgemeinbildenden Bereich, was in den vielfältigen Bildungsgängen unterschiedlich realisiert wird. Um dieses Ziel bedarfsgerecht erreichen zu können, werden unterschiedliche Bildungsgänge an den Berufskollegs des Märkischen Kreises angeboten.
Der Märkische Kreis ist Schulträger von insgesamt acht Förderschulen mit Standorten in Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid und Meinerzhagen. In den verschiedenen Schulen führen die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache, Emotionale & Soziale Entwicklung sowie Geistige Entwicklung zu verschiedenen Abschlüssen. Alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bieten eine kontinuierliche Unterstützung des Kindes über den gesamten Schultag. Soweit möglich, werden die sonderpädagogische Förderung und die schulischen Lerninhalte miteinander verknüpft.
Insbesondere die Klassengrößen von maximal 17 Schülerinnen und Schülern sowie die Betreuung durch zumeist zwei Lehrkräfte gleichzeitig, ermöglichen ein intensives Eingehen auf die Bedarfe des Kindes. Durch Arbeiten in kleinen Schritten werden den Schüler*innen Erfolgserlebnisse ermöglicht, um Schulversagen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kinder erfahren Anerkennung und Wertschätzung und können so allmählich Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufbauen.
Eine erste Orientierung zur Beantragung sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie über die Förderschwerpunkte und Besonderheiten der unterschiedlichen Förderschulen finden Sie hier:
Schülerfahrtkosten
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger der Berufskollegs unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrkosten zum Schulbesuch.
Anspruch auf Übernahme der Kosten haben grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge in Vollzeitform, bei denen der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als fünf Kilometer beträgt.
Auszubildende, die im Rahmen der dualen Ausbildung die Berufsschule besuchen, sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht anspruchsberechtigt.
Detaillierte Auskünfte gibt es unter www.schulministerium.nrw.
Lernmittelfreiheit
Der Märkische Kreis als Schulträger übernimmt anteilig die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel.
Lernmittel sind Schulbücher und dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind. Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch mit einem Eigenanteil an den Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln beteiligen. Der aufzubringende Eigenanteil entfällt für Empfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen.
Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs und Förderschulen des Märkischen Kreises können in einer finanziellen Notlage Lernmittel leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Ausleihe wird von der Schulleitung getroffen.