Adoptionsvermittlung

Die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können.

Die Beratung umfasst dabei folgende Angebote:

  • Beratung von Familien, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • Beratung und Überprüfung der Eignung von Adoptionsbewerbern
  • Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien
  • Begleitung für leibliche Eltern, Adoptiveltern und adoptierte Kinder vor, während und nach der Vermittlung
  • Suche nach den „Wurzeln“ – Suche, Begleitung und Zusammenführung Adoptierter und deren Herkunftsfamilien
  • Stiefkind- und Verwandtenadoption

Beratung leiblicher Eltern

Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, können sich jederzeit an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden - auch schon während der Schwangerschaft. Die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle liegt darin, die beste Lösung für das Kind zu finden, also vielleicht auch die Möglichkeit zu schaffen, dass das Kind bei den leiblichen Eltern bleiben kann. Bleiben die leiblichen Eltern bei ihrem Wunsch, dass Kind vermitteln zu lassen, werden die Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützt und die notwendigen Schritte eingeleitet.

Gemeinsam wird erarbeitet, welche langfristigen Perspektiven für das Kind wichtig sind und geklärt, ob es alternative Angebote jenseits der Adoptionsfreigabe geben könnte. Während des gesamten Verfahrens wird die Herkunftsfamilie unterstützt und beraten.

Schulung von Adoptionsbewerbern

Paare und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, ein Kind zu adoptieren, erhalten in einem persönlichen Gespräch umfassende Informationen zu den rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen einer Adoption sowie zu dem gesamten Bewerber- und Adoptionsprozess.

Wer sich als Adoptionsbewerberin und -bewerber auf die Eignung hin schulen und überprüfen lassen möchte, bei dem sind neben der Zusammenstellung von formalen Unterlagen (z.B. erweitertes Führungszeugnis, Ärztliches Attest, Darstellung der finanziellen Situation) intensive Gespräche erforderlich, bei denen das Paar oder die Familie im Mittelpunkt steht. In den Gesprächen geht es u.a. um die eigene Motivation, die eigene Lebensgeschichte und Familiensituation, die persönlichen Wünsche und Voraussetzungen und welchen Anforderungen sich die Bewerberinnen und Bewerber gewachsen fühlen. Auch das Wohnumfeld ist Thema in den ersten Gesprächen.

Neben den persönlichen Gesprächen nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an einer Schulung teil, die in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Jugendhilfe Menden angeboten wird. In diesem Kurs stehen Informationen zu der besonderen Situation von Pflege- und Adoptivkindern und deren Herkunftsfamilien im Fokus. Zusätzlich gehört die inhaltliche Vorbereitung auf die mögliche Rolle als Adoptiveltern zum Angebot.

Weitere Informationen

Werden für ein Kind Adoptiveltern gesucht, berät die Adoptionsvermittlungsstelle darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber passend sind. Dabei wird geprüft, ob die Fähigkeiten, Vorstellungen und Interessen der Bewerberinnen und Bewerber den Bedürfnissen des Kindes entgegenkommen und ob zu erwarten ist, dass zwischen Adoptiveltern und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Die Adoptionsvermittlung beinhaltet die Begleitung für leibliche Eltern, Adoptiveltern und adoptierte Kinder vor, während und nach der Vermittlung.

Wurde das Kind zu Adoptivbewerbern vermittelt, werden die Adoptivfamilie und das Kind während der Adoptionspflegezeit bis zur abgeschlossenen Adoption (Gerichtsbeschluss) beraten und regelmäßig besucht.

Auch nach Ausspruch der Adoption gibt es zu allen Beteiligten Kontakt und bei Bedarf Beratung und Unterstützung, z.B. bei der Biographiearbeit, bei der Begleitung von Besuchskontakten oder der Vermittlung von Unterstützungsangeboten.

Die Suche nach den „Wurzeln“ beinhaltet die Suche, Begleitung und Zusammenführung Adoptierter und deren Herkunftsfamilien.

Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen. Viele Adoptivkinder begeben sich im Laufe ihres Lebens auf die Suche nach ihrer Herkunft und nach ihren Wurzeln. Ein frühzeitiger und offener Umgang mit der Adoption schafft Vertrauen, stärkt die Adoptivfamilie und kann Kindern helfen eine gefestigte Persönlichkeit zu entwickeln.

Aus diesem Grund ermutigen und unterstützt der Pflegekinderdienst die Adoptiveltern bei der altersgerechten Aufklärung der Kinder über ihre Herkunft.

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptivkinder das Recht unter Anleitung einer Fachkraft Einsicht in ihre Vermittlungsakte zu nehmen, um über ihre Herkunft und Lebensgeschichte Auskunft zu bekommen. 

Bei Kontakt- oder Informationswünschen der Herkunftsfamilie wird mit allen Beteiligten nach einer individuellen und für alle passenden Lösung gesucht.

Eine Adoption durch Stiefeltern oder Verwandte ist möglich, wenn die Adoption dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen (Adoptionshilfe-Gesetz) zum 01.04.2021 wurde bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle eingeführt, die vor Abgabe der notariellen Einwilligung bzw. des notariellen Antrages zu erfolgen hat.

Bei diesem persönlichen Gespräch wird über die Voraussetzungen und Wirkungen einer Stiefkindadoption aufgeklärt und eine entsprechende Bescheinigung, mit der sich an einen Notar gewandt werden kann, erhalten.

×