Beistand für Alleinerziehende und Familien

Das Team Beistandschaft im Jugendamt berät und unterstützt Alleinerziehende, junge Volljährige (bis 21 Jahre) und nicht miteinander verheiratete (werdende) Eltern bei Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt. 

Wir wissen, dass eine Trennung oder Scheidung emotional sehr aufwühlt und finanziell sehr belastend sein kann und lassen Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt und Fragen zum Umgang nicht allein. Bei uns stehen die Interessen des Kindes im Vordergrund.

Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei.

Unser Angebot

Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes, wenn Sie als Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Hierzu gehört auch die Zustimmungserklärung der Mutter, sowie Mutterschaftsanerkennungen bei bestimmten Nationalitäten.

Wir beraten und unterstützen Mütter/Väter bei Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.

Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.

Wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vor oder nach der Geburt des Kindes bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.

Wir beraten Sie zu rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.

Wir bescheinigen auf Wunsch, wenn keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge im Sorgeregister vorliegt (sogenannte „Negativbescheinigung“).

Wir berechnen, beurkunden und machen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes wenn nötig, auch gerichtlich geltend (Berechnung von Unterhaltsansprüchen bei Wechselmodell und erweitertem Umgang inbegriffen!)

Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohn- und Kontopfändung etc.).

Wir beraten und unterstützen den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (nur Betreuungsunterhalt).

Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Unsere Ansprechpartnerinnen

Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter. Unsere Ansprechpartnerinnen im Überblick:

Telefonische Sprechzeiten

Montag – Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags: 13:30 – 15:30 Uhr

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