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Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Menschen im Alter von 14 - 20 Jahren eine Straftat begehen. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und betreut jugendliche Straftäter (14 - 17 Jahre alt) und heranwachsende Straftäter (18 - 20 Jahre alt) während des gesamten Strafverfahrens. Im Vordergrund des Verfahrens steht die Persönlichkeit des Straftäters und nicht vorrangig seine Straftat. Es geht um die Erziehung des jungen Menschen. Er soll mit Unterstützung der Jugendgerichtshilfe die Möglichkeit erhalten, aus seinem Fehlverhalten zu lernen.