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Pflegekinderdienst (PKD)
Kinder brauchen verlässliche, liebevolle Bezugspersonen, um gut aufwachsen zu können. Pflegefamilien bieten Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Zuhause.
Um gut auf die besondere Aufgabe des Zusammenlebens mit einem Pflegekind vorbereitet zu sein, durchlaufen interessierte Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld eine Schulung. Hierbei lernen die Bewerberinnen und Bewerber viel darüber, was Pflegekinder aus ihrem bisherigen Leben mitbringen und welche Herausforderungen im Zusammenleben auf die Pflegeeltern zukommen können. Außerdem gibt es Informationen dazu, was es bedeutet, als Pflegefamilie mit dem Jugendamt und auch der Herkunftsfamilie des Kindes zusammenzuarbeiten.
Einblicke in die Arbeit als Pflegefamilie
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Im Fokus: die Bedürfnisse des Kindes
Welches Kind zu welchen Pflegeeltern passt, entscheidet der Pflegekinderdienst immer anhand der Bedürfnisse des Kindes. Der Pflegekinderdienst bespricht mit den möglichen Pflegeeltern offen und transparent, was über das Kind bekannt ist, welche Stärken aber auch Herausforderungen es mitbringt. Der Pflegekinderdienst begleitet Pflegeeltern verlässlich und unterstützt bei aufkommenden Fragen.
Weitere Informationen
Zuständig ist der Pflegekinderdienst des Märkischen Kreises für alle Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle
Kinder, die auf Dauer in eine Pflegefamilie vermittelt werden, erhalten die Chance, dort aufzuwachsen. Das Jugendamt begleitet das Pflegeverhältnis durch Beratung und richtet bei Bedarf zusätzliche Hilfen ein. Kontakte zur Herkunftsfamilie werden in der Regel durch das Jugendamt an einem neutralen Ort begleitet. Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in der Pflegefamilie.
Wer sich entscheidet, einem Kind in der Dauerpflege ein Zuhause zu geben, kann keine Bereitschaftspflege anbieten. Dies schließt das Jugendamt des Märkischen Kreises aus.
„In Bereitschaft zu sein“ heißt für Pflegeeltern, dass die Personen für einen gewissen Zeitraum von jetzt auf gleich in einer Notsituation bereit sind, ein Kind aufzunehmen. Vorausgegangen ist eine sehr kurzfristige Entscheidung durch das Gericht oder es ist eine Notsituation entstanden, so dass ein Kind vorübergehend einen Ort braucht, wo es betreut und versorgt wird.
In der Bereitschaftspflege werden Pflegeeltern intensiv durch einen Kooperationsträger der Jugendhilfe begleitet. Im Hintergrund koordiniert das Kreisjugendamt die weiteren Schritte für das Kind, welches sich in der Bereitschaftspflege aufhält
Das Kind soll in der Bereitschaftspflege zur Ruhe kommen. Es erlebt einen familiären Alltag und findet dabei Stabilität. Im Hintergrund klärt das Jugendamt die langfristige Perspektive des Kindes. Ein Kind, welches in der Bereitschaftspflege lebt, hat meistens noch regelmäßigen Kontakt zur Herkunftsfamilie.
Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Benötigt werden von jedem Bewerber / jeder Bewerberin:
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- eine Auskunft über die finanzielle Situation
- die Gewährung von Einblicken in das Wohnumfeld
- ein ärztliches Attest
- die Teilnahme an einem Bewerberkurs und der erfolgreiche Abschluss
Vorbereitung und Schulung der Bewerberinnen und Bewerber
Die Vorbereitung und Schulung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in Kooperation mit der Stiftung Evangelischen Jugendhilfe Menden. Hierzu zählen ein Bewerberkurs sowie Einzelgespräche.
Die Bewerberkurse finden regelmäßig statt.
Themen im Bewerberkurs sind:
- Die Rolle der Pflegefamilie in rechtlicher Hinsicht und im Blick auf die Kooperation mit Jugendamt, Vormündern, Familiengericht und weiteren Beteiligten
- Bindungsentwicklung
- Besondere Herausforderungen von Pflegekindern (Verhaltensauffälligkeiten in Folge von Verwahrlosung, Vernachlässigung oder Gewalterfahrungen)
- Bedeutung und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie des Pflegekindes
- Austausch mit erfahrenden Pflegeeltern
Vor dem Bewerberkurs gibt es ein persönliches Kennenlernen, um die notwendigen Formalitäten abzustimmen und die nächsten Schritte miteinander zu planen.
Jede Pflegefamilie wird während des gesamten Pflegeverhältnisses begleitet und beraten. Dies geschieht orientiert an den Bedarfen der Familien und der Kinder, findet aber mindestens einmal im Quartal in Form eines persönlichen Gespräches statt.
In jährlichen Hilfeplangesprächen werden gemeinsam Ziele festgelegt und überprüft.
Durch die Stiftung Evangelischen Jugendhilfe Menden gibt es zusätzlich Angebote für alle Pflegefamilien. Hierzu zählen beispielsweise verschiedene Tagesausflüge aber auch ein Pflegefamilien – Wochenende. Neben den Freizeitaktivitäten stehen auch Fortbildungen und der themenspezifische Austausch im Programm.
Sobald die Vermittlung in eine Dauerpflegefamilie ansteht, berät das Team des Pflegekinderdienstes darüber, welche Pflegefamilie passend erscheint.
Im nächsten Schritt werden die Bewerberinnen und Bewerber angesprochen und bekommen Informationen über das Kind, seine bisherige Lebenssituation und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannten Stärken und Herausforderungen, die das Kind mitbringt.
In der Phase der Anbahnung ist es von großer Bedeutung, dass sich eine gute Beziehung zwischen der zukünftigen Pflegefamilie und dem Kind entwickelt.
Um dies beurteilen zu können, wird der Prozess intensiv begleitet.
Kontakte zur Herkunftsfamilie und der offene Umgang mit dem Thema Herkunftsfamilie sind für Pflegekinder wichtig. Damit dies gut gelingen kann, bespricht und plant der Pflegekinderdienst die erforderlichen Schritte gemeinsam mit den Pflegeeltern begleitet bei der Umsetzung.
Der Pflegekinderdienst ist sozusagen Bindeglied zwischen der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie.
Auch wenn keine regelmäßigen Kontakte stattfinden, ist es wichtig, dass ein angemessener Umgang mit der Herkunft des Pflegekindes möglich ist.
Insbesondere wenn die leiblichen Eltern weiter sorgeberechtigt sind, nehmen diese an den jährlichen Hilfeplangesprächen teil, aber auch ohne sorgeberechtigt zu sein kann eine Teilnahme am Hilfeplangespräch in Betracht gezogen werden.
Die Situation des Sorgerechts ist bei Pflegekindern unterschiedlich. Zum einen kann es sein, dass die leiblichen Eltern weiterhin Sorgeberechtigt sind und den Pflegeeltern eine Vollmacht ausstellen. Zum anderen kann es sein, dass ein Vormund für das Kind bestellt ist, der die rechtliche Vertretung wahrnimmt. Eine dritte Möglichkeit ist, dass die leiblichen Eltern Teile der elterlichen Sorge weiter innehaben, für andere Teile ein Ergänzungspfleger bestellt ist.