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Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste
Der Märkische Kreis (MK) ist als Aufgabenträger für den straßengebundenen Nahverkehr nach dem ÖPNVG Nordrhein-Westfalen auch zuständige örtliche Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes im Kreisgebiet.
Der MK hat das kommunale Verkehrsunternehmen MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz beruhenden Busverkehrsangebotes betraut. Diese Betrauung endet am 31.05.2018.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 27.10.2016 (Beratungsdrucksache Nr FD 20/9/0418) beabsichtigt der Märkische Kreis, künftig die MVG im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370 / 2007 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr im Linienbündel „Zentral“ zu beauftragen. Zum Linienbündel gehören auch Linienverkehre, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter Aufgabenträger führen, sofern deren verkehrlicher Schwerpunkt aber im Gebiet des Kreises liegt. Die Direktvergabe soll am 01.06.2018 in Kraft treten und für zehn Jahre gelten.
Die Vorinformation der Direktvergabe in der Europäischen Union erfolgt am 02.11.2016 im Tenders Electronic Daily (TED). TED ist die Online-Version des "Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.