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Abfallrechtliche Marktüberwachung im Handel
Der Märkische Kreise führt regelmäßig eine abfallrechtliche Marktüberwachung im Handel durch. Im Fokus dieser Kontrolle stehen Elektro- und Elektronikgeräte. Es wird geprüft, ob die zum Kauf angebotenen Geräte den nationalen und europäischen Umweltstandards entsprechen.
Ein Elektro- und Elektronikgerät darf nur auf den europäischen Markt gebracht werden, wenn es den in zahlreichen Regelwerken festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen entspricht. Einige dieser Vorgaben haben auch einen abfallrechtlichen Bezug. Beispielsweise dürfen Grenzwerte für Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher nicht überschritten werden. Mit dieser Schadstoffbegrenzung will der Gesetzgeber das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessern und die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringern. Der Hersteller muss den Nachweis erbringen, dass die Beschaffenheit des Produktes mit den gesetzlich geregelten Normen übereinstimmt und bringt eine entsprechende CE-Kennzeichnung auf der Ware an.
Im Rahmen der abfallrechtlichen Marktüberwachung werden diese Vorgaben bei Produkten, die bereits im Handel sind, überprüft. Hierzu wird stichprobenhaft ein Elektro- oder Elektronikgerät ausgewählt und gemeinsam mit der Zentralen Stelle Marktüberwachung bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) geprüft. Bei Abweichungen nimmt der Märkische Kreis dann Kontakt zu dem Händler auf und fordert von ihm, dass er bestimmte Nachweise vorlegt. In der Regel sind das die EU-Konformitätserklärung und der RoHS-Prüfbericht. RoHS bedeutet „Restriction of Certain Hazardous Substances“ (Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe). Der Handel ist verpflichtet, diese Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Lassen sich die Abweichungen nicht aufklären, können weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Im äußersten Fall kann es zu einem Vertriebsverbot oder zu einem Produktrückruf führen.
Damit Informationen über mögliche Gefährdungen und getroffene Maßnahmen rasch an die Behörden der Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission weitergeleitet werden, wurde das europäisches Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) eingerichtet. Meldungen, die den Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde betreffen, erhält die Kreisverwaltung von der Zentralen Stelle Marktüberwachung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. RAPEX-Marktinformationen betreffen Produkte, von denen ein ernstes Risiko für die Nutzenden und die Umwelt ausgehen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass diese noch im Internet- oder Präsenzhandel auf dem Markt bereitgestellt werden.
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