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Guido
Bartsch
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Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Märkischen Kreises
Der Märkische Kreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen.
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) wurde nach Anhörung der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises vom Kreistag in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 beschlossen.
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) informiert über den Stand der öffentlichen Abfallwirtschaft unter Beachtung der Ziele einer nachhaltigen Kreislauf- und Abfallwirtschaft und hebt die wesentlichen europa-, bundes-und landesrechtlichen Vorschriften hervor.
Es zeigt die auf die Siedlungsabfallwirtschaft zu beziehenden allgemeinen Strukturdaten auf und skizziert kurz die prognostizierten Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Abfallwirtschaft. Mit der Beschreibung der Organisationsstruktur der vom Kreis beauftragten Abfallentsorgungsgesellschaft Märkischer Kreis mbH wird gleichfalls der Rahmen der Abfallentsorgung im Kreis auch über die Zeit nach 2022 hinaus beschrieben. Unmittelbar damit verbunden ist auch die Gewährleistung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit. Ferner sind auch Aussagen zu den vom Abfallwirtschaftsplan geforderten Kooperationsbildungen enthalten.
Das zukünftige Aufkommen unter Zuhilfenahme der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung und Annahmen struktureller Daten wurde auf das Prognosejahr 2025 abgeschätzt und tabellarisch zusammengefasst.
Das AWK enthält Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verwertung von Abfällen. Ein wesentliches Instrument zu deren Umsetzung ist die Abfallberatung. Aufgrund der gesamtökologischen Relevanz liegt ein zu nennender Schwerpunkt der Aktivitäten auf der Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
Neben Aussagen zur Entsorgungslogistik werden die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Kreis erfassten Abfälle jeweils in Zeitreihen nach Art, Aufkommen und Verbleib beschrieben. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene getrennte Erfassung von Bioabfällen wird insbesondere unter ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien näher betrachtet.
Das AWK gibt auch einen Überblick zu den Wirtschaftsabfällen, die dem Kreis zur Deponierung angedient oder die im MHKW außerhalb der kommunalen Abfallentsorgung thermisch behandelt werden.
Die nach erfolgter Anhörung im AWK aufgeführten Maßnahmen und Regelungen gegenüber den Städten und Gemeinden im Kreis sind verbindlich festgelegt.
Eine nähere Beschreibung der Entsorgungsanlagen des Kreises sowie die Entwicklung und die Zusammensetzung der Gebühren schließen das AWK ab.
Eine Planung weiterer Entsorgungsanlagen ist nicht beabsichtigt.
Der als Anlage aufgeführte Positivkatalog enthält die Abfälle die entweder thermisch behandelt oder im Kreis deponiert werden kön-nen. In der Anlage weiter enthalten ist die Abfallwirtschaftsatzung des Märkischen Kreises (Stand 2017).
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