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Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und ist daher auch berechtigt, Auskünfte aus dem Altlastenkataster zu erfragen. Die Auskünfte beschränken sich auf die über ein Grundstück vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse.
Beim Märkischen Kreis sind 1.800 altlastverdächtige Flächen und Altlasten aktenkundig. Dabei handelt es sich zumeist um Grundstücke stillgelegter Fabriken oder ehemaliger Deponien. In das Kataster werden die Daten, Fakten und Erkenntnisse aufgenommen, die über eine entsprechende Fläche erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung von Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt wurden. Angefragt werden die Daten von Privatpersonen, die ein Grundstück kaufen möchten, aber auch von Banken und Sparkassen sowie von Amtsgerichten im Rahmen von Zwangsversteigerungen.
Die Anfrage kann formlos schriftlich oder per E-Mail (d.knof@maerkischer-kreis.de) erfolgen. Dabei sind folgende Grundstücksangaben erforderlich:
- Gemeinde (z. B. Iserlohn)
- Gemarkung (z. B. Letmathe)
- Flur (Nummer)
- Flurstücksnummer
Diese Angaben finden sich beispielsweise im Grundbuchauszug. Auch im Geodatenportal des Märkischen Kreises können die genauen Flurstücksbezeichnungen abgefragt werden (grüne Schaltfläche „Identifizieren“, Klick auf Flurstück, Doppelklick auf den Wert unter ALKIS/Flurstücke; die benötigten Angaben finden sich unter „gemarkungschluessel“, „zaehler“ und „flurnummer“).
0 - 500 €, je nach Zeitaufwand
3 bis 30 Tage, je nach Aufwand
Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und ist daher auch berechtigt, Auskünfte aus dem Altlastenkataster zu erfragen. Die Auskünfte beschränken sich auf die über ein Grundstück vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse.
Beim Märkischen Kreis sind 1.800 altlastverdächtige Flächen und Altlasten aktenkundig. Dabei handelt es sich zumeist um Grundstücke stillgelegter Fabriken oder ehemaliger Deponien. In das Kataster werden die Daten, Fakten und Erkenntnisse aufgenommen, die über eine entsprechende Fläche erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung von Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt wurden. Angefragt werden die Daten von Privatpersonen, die ein Grundstück kaufen möchten, aber auch von Banken und Sparkassen sowie von Amtsgerichten im Rahmen von Zwangsversteigerungen.
Die Anfrage kann formlos schriftlich oder per E-Mail (d.knof@maerkischer-kreis.de) erfolgen. Dabei sind folgende Grundstücksangaben erforderlich:
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- Flurstücksnummer
Diese Angaben finden sich beispielsweise im Grundbuchauszug. Auch im Geodatenportal des Märkischen Kreises können die genauen Flurstücksbezeichnungen abgefragt werden (grüne Schaltfläche „Identifizieren“, Klick auf Flurstück, Doppelklick auf den Wert unter ALKIS/Flurstücke; die benötigten Angaben finden sich unter „gemarkungschluessel“, „zaehler“ und „flurnummer“).
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Dana
Knof
- Telefon
- 02351 966-6383
- Fax
- 02351 966886383
- D.Knof@maerkischer-kreis.de
Andrea
Nüsken
- Telefon
- 02351 966-6382
- Fax
- 02351 966886382
- A.Nuesken@maerkischer-kreis.de
Mandy
Pelka
Sachgebietsleitung
- Telefon
- 02351 966-6384
- Fax
- 02351 966886384
- M.Pelka@maerkischer-kreis.de
Franziska
Sprung
- Telefon
- 02351 966-6392
- Fax
- 02351 966886392
- F.Sprung@maerkischer-kreis.de
Altlastenkataster / Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen
Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und ist daher auch berechtigt, Auskünfte aus dem Altlastenkataster zu erfragen. Die Auskünfte beschränken sich auf die über ein Grundstück vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse.
Beim Märkischen Kreis sind 1.800 altlastverdächtige Flächen und Altlasten aktenkundig. Dabei handelt es sich zumeist um Grundstücke stillgelegter Fabriken oder ehemaliger Deponien. In das Kataster werden die Daten, Fakten und Erkenntnisse aufgenommen, die über eine entsprechende Fläche erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung von Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt wurden. Angefragt werden die Daten von Privatpersonen, die ein Grundstück kaufen möchten, aber auch von Banken und Sparkassen sowie von Amtsgerichten im Rahmen von Zwangsversteigerungen.
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