Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen - verkehrsrechtliche Anordnung

Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.

Wenn beispielsweise ein Kanalhausanschluss hergestellt oder ein Container oder ein Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, muss dieses Arbeitsvorhaben dem Märkischen Kreis mitgeteilt werden. 

Wenn keine Bedenken bestehen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung ausgestellt. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang der öffentliche Verkehrsraum genutzt werden darf und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Die Grundgebühr beträgt 38,- €. 
Je nach Aufwand und Zeitrahmen maximaler Gebührensatz 767,-€

  • Antrag 
  • ggfs. Verkehrszeichenplan

mindestens 6 Werktage vor Baubeginn

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Baustelle

Kontakt

Herr Zorlu

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Jakupaj-Sinani

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Herr Kersenbrock

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Herr Laudert

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Herr Plautz

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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