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Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Wenn beispielsweise ein Kanalhausanschluss hergestellt oder ein Container oder ein Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, muss dieses Arbeitsvorhaben dem Märkischen Kreis mitgeteilt werden.
Wenn keine Bedenken bestehen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung ausgestellt. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang der öffentliche Verkehrsraum genutzt werden darf und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Baustellen-Verkehrsregelungen)
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
- Antrag
- ggfs. Verkehrszeichenplan
Die Grundgebühr beträgt 38,- €.
Je nach Aufwand und Zeitrahmen maximaler Gebührensatz 767,-€
mindestens 6 Werktage vor Baubeginn
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Hüseyin
Zorlu
- Telefon
- 02351 966-6474
- Fax
- 02351 966886474
- H.Zorlu@maerkischer-kreis.de
Vendlindje
Jakupaj-Sinani
- Telefon
- 02351 966-6466
- Fax
- 02351 966886466
- V.Jakupaj-Sinani@maerkischer-kreis.de
Dirk
Kersenbrock
- Telefon
- 02351 966-6463
- Fax
- 02351 966886463
- D.Kersenbrock@maerkischer-kreis.de
Uwe
Laudert
- Telefon
- 02351 966-6232
- Fax
- 02351 966886232
- U.Laudert@maerkischer-kreis.de
Olaf
Plautz
- Telefon
- 02351 966-6482
- Fax
- 02351 966886482
- O.Plautz@maerkischer-kreis.de
Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen - verkehrsrechtliche Anordnung
Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Wenn beispielsweise ein Kanalhausanschluss hergestellt oder ein Container oder ein Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, muss dieses Arbeitsvorhaben dem Märkischen Kreis mitgeteilt werden.
Wenn keine Bedenken bestehen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung ausgestellt. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang der öffentliche Verkehrsraum genutzt werden darf und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Die Grundgebühr beträgt 38,- €.
Je nach Aufwand und Zeitrahmen maximaler Gebührensatz 767,-€
- Antrag
- ggfs. Verkehrszeichenplan
mindestens 6 Werktage vor Baubeginn
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Baustellen-Verkehrsregelungen)
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
Kontakt
Herr Zorlu
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Jakupaj-Sinani
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Kersenbrock
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Laudert
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Plautz
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid