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Artenschutz - Jungvögel
Informationen zum Artenschutz
Frühjahr ist Brutzeit! Die Natur erwacht, und mit zarten Stimmen betteln die Jungvögel um Futter; einige verlassen bereits das sichere Nest.
Wer einen hilflos wirkenden Jungvogel findet, sollte diesen aber nicht gleich auf- und mitnehmen. Nur ganz selten handelt es sich bei gefundenen Jungvögeln um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die die Hilfe des Menschen benötigen. Die Küken mancher Vogelarten haben noch kein vollständig ausgebildetes Gefieder, wenn sie das Nest verlassen. Sie werden aber weiterhin - auch außerhalb des Nestes - von ihren Eltern versorgt. Zu diesem Zweck teilen die Jungvögel ihren Eltern durch sogenannte Standortlaute laufend mit, wo sie stecken.
In dieser Zeit werden immer wieder Menschen auf die Jungvögel aufmerksam. Man sollte jedoch nur eingreifen und die Jungtiere an einen geschützten Ort - nicht zu weit vom Fundort entfernt - wieder absetzen, wenn die Jungvögel unmittelbar von einer Gefahr bedroht sind, beispielsweise an oder auf einer Straße. Im Übrigen kann man jüngere, nackte Vogelkinder einfach wieder in ihr Nest zurücklegen.
Europäische Vogelarten stehen unter Naturschutz. Das gilt nicht nur für die Vögel selbst, sondern auch für ihre Eier und Nester. Daher ist es verboten, die Vögel zu fangen sowie Eier, Küken oder Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Besitz ist ebenfalls verboten. Von diesen Verboten gibt es nur eine Ausnahme: wenn verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen und später wieder in die Natur zu entlassen. Dies sollten jedoch nur Personen tun, die die erforderliche Sachkunde zur Pflege der Tiere besitzen.
Der Fachdienst Natur- und Umweltschutz des Märkischen Kreises stellt fest, dass immer wieder Spaziergänger Nestflüchtlinge aufheben und mitnehmen. Oft werden diese Vögel dann an eine Auffangstation, wo man über Sachkunde verfügt, abgegeben. Allerdings kommen gerade im Frühjahr die Auffangstationen an ihre Kapazitätsgrenzen.
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