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Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
Zum anderen gewährleistet sie als obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl, die jeweils über eine eigene untere Bauaufsicht verfügen.
Über den Bürgerservice "Bauantrag Online" des Märkischen Kreises können alle erforderlichen Bauanträge und Anzeigen online eingereicht werden. Darüber besteht die Möglichkeit, sich über den Verfahrensstand des Bauantrages online zu informieren. Klicken Sie auf "Bauantrag online" und Sie gelangen direkt auf die Startseite.
Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
Zum anderen gewährleistet sie als obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl, die jeweils über eine eigene untere Bauaufsicht verfügen.
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Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
Zum anderen gewährleistet sie als obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl, die jeweils über eine eigene untere Bauaufsicht verfügen.
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Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
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Pedro Juan
Fiol Lladó
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Renske
Hasek
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Marc-Christian
Rasche
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Ute
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Franz
Straka
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Pierre André
Hoffmann
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- A.Hoffmann@maerkischer-kreis.de
Bauaufsicht
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