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- Baugenehmigungsverfahren für Garagen und Carports
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung für Garagen und Carports
Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann. Welche zeichnerischen Darstellungen und welche Maßgaben erforderlich sind, können Sie dem nachfolgenden Musterbauantrag entnehmen.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibungsformular (formlos)
- Auszug aus der Amtlichen Basiskarte im Maßstab 1:5000
- Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen in Maßstab 1:100
- Angaben zur Artenschutzprüfung
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig, im Regelfall ca. 8 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung für Garagen und Carports
Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann. Welche zeichnerischen Darstellungen und welche Maßgaben erforderlich sind, können Sie dem nachfolgenden Musterbauantrag entnehmen.
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Einzelfallabhängig, im Regelfall ca. 8 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann. Welche zeichnerischen Darstellungen und welche Maßgaben erforderlich sind, können Sie dem nachfolgenden Musterbauantrag entnehmen.
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Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann. Welche zeichnerischen Darstellungen und welche Maßgaben erforderlich sind, können Sie dem nachfolgenden Musterbauantrag entnehmen.
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Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann. Welche zeichnerischen Darstellungen und welche Maßgaben erforderlich sind, können Sie dem nachfolgenden Musterbauantrag entnehmen.
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Pedro Juan
Fiol Lladó
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- 02351 966-6827
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- p.fiol@maerkischer-kreis.de
Renske
Hasek
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Marc-Christian
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Ute
Stein
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- U.Stein@maerkischer-kreis.de
Franz
Straka
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- F.Straka@maerkischer-kreis.de
Wolfram
Weber
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Pierre André
Hoffmann
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- A.Hoffmann@maerkischer-kreis.de
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