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- Bauvorbescheid
Der Märkische Kreis ist zuständige Baubehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einer der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Antrag auf Bauvorbescheid
Dem Antrag sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Gebühren für den Vorbescheid richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
- Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid einfaches Genehmigungsverfahren
- Bauen - Baubeschreibung
- Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Sonderbauvorhaben
- Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Werbeanlage
- Bauen - Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
- Bauen - Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Bauen - Anzeige des Bezugsgebäudes
- Bauen - Berechnung Maß der baulichen Nutzung BauPrüfVO
- Bauen - Angaben zum Artenschutz
- Bauen - Ersatzwohngebäude
- Bauen - Nachweis der Zulässigkeitskriterien nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Nutzungsänderung landwirtschaftl. Gebäude)
- Bauen - Nachweis der Zulässigkeitskriterien nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB (Erweiterung eines Wohngebäudes)
- Bauen - Anlage zum Antrag auf Vorbescheid
Der Märkische Kreis ist zuständige Baubehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einer der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Antrag auf Bauvorbescheid
Dem Antrag sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Gebühren für den Vorbescheid richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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- Bauen - Nachweis der Zulässigkeitskriterien nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB (Erweiterung eines Wohngebäudes)
- Bauen - Anlage zum Antrag auf Vorbescheid
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Wesley
Baankreis
- Telefon
- 02351 966-6881
- Fax
- 02351 966886881
- W.Baankreis@maerkischer-kreis.de
Kirsten
Goldmann
- Telefon
- 02351 966-6816
- Fax
- 02351 966886816
- K.Goldmann@maerkischer-kreis.de
Heike
Hohage
- Telefon
- 02351 966-6836
- Fax
- 02351 966886836
- H.Hohage@maerkischer-kreis.de
Joeline Louise
Schielke
- Telefon
- 02351 966-6819
- Fax
- 02351 966886819
- J.Schielke@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Richard-Schirrmann-Straße 8 58762 Altena
Mark
Schöttler
- Telefon
- 02351 10650
- M.Schoettler2@maerkischer-kreis.de
Bauvorbescheid
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Antrag auf Bauvorbescheid
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Kontakt
Raum: 506a
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 507a
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 506
Heedfelder Str. 45
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Heedfelder Str. 45
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Richard-Schirrmann-Straße 8
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