Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Nicht möglich sind Beglaubigungen bei:
Original des zu beglaubigenden Dokumentes
2,- Euro je Dokument
0,15 Euro je Kopie (DIN A4)
0,30 Euro je Kopie (DIN A3)
sofort
Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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Original des zu beglaubigenden Dokumentes
2,- Euro je Dokument
0,15 Euro je Kopie (DIN A4)
0,30 Euro je Kopie (DIN A3)
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Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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2,- Euro je Dokument
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Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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Bürgerbüro Lüdenscheid
Bürgerbüro Iserlohn
Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
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