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- Beglaubigung von Dokumenten
Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Nicht möglich sind Beglaubigungen bei:
- Personenstandsrechtlichen Urkunden und Ausweise! Diese dürfen nur vom Standesamt bzw. Meldeamt beglaubigt werden.
- Urkunden im privaten Rechtsverkehr. Diese werden ggf. vom Notar beglaubigt.
- Unterschriften
- Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden. Zuständig ist hierfür die Bezirksregierung Arnsberg.
Original des zu beglaubigenden Dokumentes
2,- Euro je Dokument
0,15 Euro je Kopie (DIN A4)
0,30 Euro je Kopie (DIN A3)
sofort
Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Nicht möglich sind Beglaubigungen bei:
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- Urkunden im privaten Rechtsverkehr. Diese werden ggf. vom Notar beglaubigt.
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
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