Beglaubigung von Dokumenten

Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung durch einen Notar oder eine nach Landesrecht hierzu ermächtigte Behörde darüber, dass Zweitschriften (Kopien) mit dem Original übereinstimmen.
Im Bürgerbüro können Kopien beglaubigt werden bei vom Märkischen Kreis oder anderen Behörden ausgestellten Urkunden, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Nicht möglich sind Beglaubigungen bei:

  • Personenstandsrechtlichen Urkunden und Ausweise! Diese dürfen nur vom Standesamt bzw. Meldeamt beglaubigt werden.
  • Urkunden im privaten Rechtsverkehr. Diese werden ggf. vom Notar beglaubigt.
  • Unterschriften
  • Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden. Zuständig ist hierfür die Bezirksregierung Arnsberg.

2,- Euro je Dokument
0,15 Euro je Kopie (DIN A4)
0,30 Euro je Kopie (DIN A3)

Original des zu beglaubigenden Dokumentes

sofort

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Bestätigung

Kontakt

Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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