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- Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Es handelt sich dabei um Leistungen zur Mobilität nach § 83 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2025 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2023 ein Einkommen unter 2.247,- € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 67.410,- € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn im Jahr 2023 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
Leistungsberechtigte Personen können den Behindertenfahrdienst nur mit einer Kostenzusage nutzen, die sie auf Antrag erhalten. Die Kostenzusage gilt nur für die leistungsberechtigt Person und ist nicht übertragbar.
Der Behindertenfahrdienst wird im Märkischen Kreis ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz – DRK durchgeführt. Menschen, die in Plettenberg oder Werdohl wohnen, wenden sich an den DRK Ortsverein Plettenberg e. V., Telefon: 02391 60730. Für die übrigen Bewohner des Märkischen Kreises ist der DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V., Telefon: 02351 90960 zuständig.
- Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"
- vollständig ausgefüllter Antrag
- DRK Ortsverein Plettenberg e. V. - Behindertenfahrdienst für Plettenberg und Werdohl
- DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V. - Behindertenfahrdienst für den übrigen Märkischen Kreis
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Es handelt sich dabei um Leistungen zur Mobilität nach § 83 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2025 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2023 ein Einkommen unter 2.247,- € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 67.410,- € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn im Jahr 2023 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
Leistungsberechtigte Personen können den Behindertenfahrdienst nur mit einer Kostenzusage nutzen, die sie auf Antrag erhalten. Die Kostenzusage gilt nur für die leistungsberechtigt Person und ist nicht übertragbar.
Der Behindertenfahrdienst wird im Märkischen Kreis ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz – DRK durchgeführt. Menschen, die in Plettenberg oder Werdohl wohnen, wenden sich an den DRK Ortsverein Plettenberg e. V., Telefon: 02391 60730. Für die übrigen Bewohner des Märkischen Kreises ist der DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V., Telefon: 02351 90960 zuständig.
- Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"
- vollständig ausgefüllter Antrag
- DRK Ortsverein Plettenberg e. V. - Behindertenfahrdienst für Plettenberg und Werdohl
- DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V. - Behindertenfahrdienst für den übrigen Märkischen Kreis
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Es handelt sich dabei um Leistungen zur Mobilität nach § 83 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2025 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2023 ein Einkommen unter 2.247,- € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 67.410,- € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn im Jahr 2023 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
Leistungsberechtigte Personen können den Behindertenfahrdienst nur mit einer Kostenzusage nutzen, die sie auf Antrag erhalten. Die Kostenzusage gilt nur für die leistungsberechtigt Person und ist nicht übertragbar.
Der Behindertenfahrdienst wird im Märkischen Kreis ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz – DRK durchgeführt. Menschen, die in Plettenberg oder Werdohl wohnen, wenden sich an den DRK Ortsverein Plettenberg e. V., Telefon: 02391 60730. Für die übrigen Bewohner des Märkischen Kreises ist der DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V., Telefon: 02351 90960 zuständig.
- Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"
- vollständig ausgefüllter Antrag
- DRK Ortsverein Plettenberg e. V. - Behindertenfahrdienst für Plettenberg und Werdohl
- DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V. - Behindertenfahrdienst für den übrigen Märkischen Kreis
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Sabrina
Bergmann
- Telefon
- 02352 966-7073
- Fax
- 02352 966887073
- behindertenfahrdienst@maerkischer-kreis.de
Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer außergewöhnlich schweren Gehbehinderung, die im Märkischen Kreises wohnen, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Es handelt sich dabei um Leistungen zur Mobilität nach § 83 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Fahrten dürfen ausschließlich für private Anlässe genutzt werden, z. B. für den Besuch bei Freunden und Verwandten oder von sportlichen, geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeit, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Therapien oder zur Behandlung ins Krankenhaus werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt, weil dafür andere Sozialleistungsträger ggf. die Kosten übernehmen (z. B. Krankenversicherungen).
Mit dem Fahrdienst können bis zu 600 km im Jahr - in der Regel - kostenfrei gefahren werden. Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn die Notwendigkeit (Merkzeichen „B“) im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
Von der Zahlung eines Kostenbeitrags sind Menschen im Jahr 2025 befreit, wenn sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- andere vergleichbare existenzsichernde Leistungen erhalten oder
- im Jahr 2023 ein Einkommen unter 2.247,- € (brutto) monatlich hatten oder
- das Barvermögen weniger als 67.410,- € beträgt oder
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen) durch den LWL beziehen.
Für verheiratete oder berufstätige Menschen gelten andere Einkommensgrenzen. Der Behindertenfahrdienst kann ggf. auch dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn im Jahr 2023 ein höheres monatliches Bruttoeinkommen erzielt worden ist.
Leistungsberechtigte Personen können den Behindertenfahrdienst nur mit einer Kostenzusage nutzen, die sie auf Antrag erhalten. Die Kostenzusage gilt nur für die leistungsberechtigt Person und ist nicht übertragbar.
Der Behindertenfahrdienst wird im Märkischen Kreis ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz – DRK durchgeführt. Menschen, die in Plettenberg oder Werdohl wohnen, wenden sich an den DRK Ortsverein Plettenberg e. V., Telefon: 02391 60730. Für die übrigen Bewohner des Märkischen Kreises ist der DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V., Telefon: 02351 90960 zuständig.
- Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"
- vollständig ausgefüllter Antrag
- DRK Ortsverein Plettenberg e. V. - Behindertenfahrdienst für Plettenberg und Werdohl
- DRK Stadtverband Lüdenscheid e. V. - Behindertenfahrdienst für den übrigen Märkischen Kreis
Kontakt
Frau Bergmann
Bismarckstraße 17
58762 Altena