Beihilfe

Der Märkische Kreis ist zuständig für

  • Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen in Lüdenscheid
  • Beschäftigte bei der Polizei im Märkischen Kreis
  • Mitarbeiter der AMK GmbH
  • aktive und ehemalige Beschäftigte der Kreisverwaltung

Die Beihilfesachbearbeitung beim Märkischen Kreis wird zum 31.07.2019 eingestellt. Ab dem 01.08.2019 erfolgt die Bearbeitung der Beihilfen durch die kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) in Münster.

Die erstmalige Antragstellung bei der kvw hat unter Verwendung des sog. Langantrags zu erfolgen, der auf der Homepage der kvw bereitgestellt wird. Bis zum 31.07.2019 eingehende Anträge werden an die kvw weitergeleitet.

Anhand der Angaben im Langantrag werden die überspielten Daten nochmals überprüft.

Ihre Beihilfen können Sie bei der kvw auch digital über Ihr Smartphone oder Tablet beantragen. Häufige Fragen zur Antragstellung werden hier beantwortet (siehe unter "Formulare").

Weitergehende allgemeine Informationen können Sie der Homepage der kvw Münster oder bei der kvw selbst unter der folgenden Adresse erfragen:

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Zumsandestraße 12
48145 Münster
Telefon: (0251) 591-6749
Fax: (0251) 591-5915
E-Mail: kvw@kvw-muenster.de   

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