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- Dienstleistungen A-Z
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Es besteht die Möglichkeit zur Online-Belehrung, die von montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Sie benötigen für die Online-Belehrung:
- einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- eine stabile Internetverbindung.
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren:
Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, Paypal
Die Online-Belehrungen nach §43 IfSG werden vom Technologiezentrum in Glehn durchgeführt.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf des Verfahrens:
1. Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link "Anmeldung zur Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten, geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
2. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie denk Link "Durchführung der Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare).
3. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
4. Sie erhalten nun eine Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
5. Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der gewählten Sprache durch.
6. Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden).
7. Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Email Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Für Fragen während der Online-Belehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765 oder mk.ifsg@tz-glehn.de.
Präsenzbelehrungen
Wenn Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Diese Präsenzbelehrungen finden dienstags um 9 Uhr in Iserlohn statt.
In Lüdenscheid nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Mitzubringen ist der Personalausweis.
Die Kosten betragen 25,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per ec-Karte bezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit zur Online-Belehrung, die von montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Sie benötigen für die Online-Belehrung:
- einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- eine stabile Internetverbindung.
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren:
Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, Paypal
Die Online-Belehrungen nach §43 IfSG werden vom Technologiezentrum in Glehn durchgeführt.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf des Verfahrens:
1. Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link "Anmeldung zur Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten, geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
2. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie denk Link "Durchführung der Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare).
3. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
4. Sie erhalten nun eine Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
5. Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der gewählten Sprache durch.
6. Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden).
7. Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Email Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Für Fragen während der Online-Belehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765 oder mk.ifsg@tz-glehn.de.
Präsenzbelehrungen
Wenn Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Diese Präsenzbelehrungen finden dienstags um 9 Uhr in Iserlohn statt.
In Lüdenscheid nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Mitzubringen ist der Personalausweis.
Die Kosten betragen 25,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per ec-Karte bezahlt werden.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Denise
Kealey
- Telefon
- 02351 966-6901
- Fax
- 02351 966886901
- D.Kealey@maerkischer-kreis.de
Silvia
Sauder
- Telefon
- 02371 966-8066
- Fax
- 02371 966888066
- S.Sauder@maerkischer-kreis.de
Bianca
Schrenner
- Telefon
- 02351 966-6900
- Fax
- 02351 966886900
- B.Schrenner@maerkischer-kreis.de
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Es besteht die Möglichkeit zur Online-Belehrung, die von montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Sie benötigen für die Online-Belehrung:
- einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- eine stabile Internetverbindung.
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren:
Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, Paypal
Die Online-Belehrungen nach §43 IfSG werden vom Technologiezentrum in Glehn durchgeführt.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf des Verfahrens:
1. Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link "Anmeldung zur Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten, geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
2. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie denk Link "Durchführung der Online-Belehrung" (siehe unten unter Formulare).
3. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
4. Sie erhalten nun eine Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
5. Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der gewählten Sprache durch.
6. Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden).
7. Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Email Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Für Fragen während der Online-Belehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765 oder mk.ifsg@tz-glehn.de.
Präsenzbelehrungen
Wenn Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Diese Präsenzbelehrungen finden dienstags um 9 Uhr in Iserlohn statt.
In Lüdenscheid nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Die Kosten betragen 25,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per ec-Karte bezahlt werden.
Mitzubringen ist der Personalausweis.
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Sie benötigen eine Hygiene-Belehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich? Hier können Sie sich zur Durchführung einer Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anmelden.
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Sie haben sich bereits für eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz angemeldet? Hier können Sie an Ihrem vereinbarten Termin an der Online-Belehrung teilnehmen.
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