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- Unterhaltsansprüche - Beratung zur Geltendmachung
Das Jugendamt informiert und berät Eltern über Unterhaltsansprüche ihrer Kinder. Unterstützung erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Auch eine rechtliche Vertretung bei gerichtlichen Verfahren oder zwangsweiser Durchsetzung ist möglich. Hierbei kann das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft tätig werden.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können auch Volljährige die Beratung und Unterstützung des Jugendamts bei der Klärung ihrer Unterhaltsansprüche in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende sowie junge Volljährige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§ 18 Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
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Buschkämper
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Greitsch
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- A.Jakubowski@maerkischer-kreis.de
Schellenberg
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- k.walla@maerkischer-kreis.de
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