Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen

In akuten familiären Notsituationen und schwierigen Lebenslagen gewährleistet die Jugendhilfe die notwendige individuelle Unterstützung. Die Hilfe in Notsituationen soll dafür sorgen, dass Kinder in ihrem ursprünglichen Lebensumfeld verbleiben können und dort betreut und versorgt werden.

Die Versorgung von Kindern in Notsituationen ist Aufgabe der Jugendhilfe, wenn der überwiegend erziehende Elternteil ausfällt und die Versorgung nicht durch den anderen Elternteil sichergestellt werden kann. Ziel des Angebotes ist der Erhalt der häuslichen Gemeinschaft und der Verbleib des Kindes im häuslichen Umfeld. Diese Hilfe ermöglicht es den Eltern, nach Überwindung der Notsituation wieder am früheren Familienleben anzuknüpfen. 

Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgt ausschließlich im Haushalt der Eltern und zielt auf ein Betreuungsverhältnis, in dem sowohl das räumliche als auch das soziale Umfeld des Kindes erhalten bleibt. Die Gewährleistung des Kindeswohls umfasst seine physische und psychische Grundversorgung, sowie die Sicherung personeller Beziehungen und Bindungen des Kindes an die ihm vertraute, häusliche Lebensgemeinschaft. 

Die von den Eltern oder dem Elternteil vorgegebene und verantwortlich durchgeführte Erziehung des Kindes soll in der Zeit fortgeführt werden, in der diese die Erziehung nicht leisten können. 

Die Unterstützung der Familie wird auf die spezielle Notsituation abgestimmt und mit ihr gemeinsam geplant. Dabei ist es die Aufgabe, den Ausfall des Elternteils weitestgehend zu kompensieren. Bei Gewährung dieser Hilfe muss keine pädagogische Notwendigkeit vorliegen. Es geht um eine schnelle und unbürokratische Versorgung von Kindern in Notsituationen.

 

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