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Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Besuch einer Kindertagesstätte
- Unternehmung außerhalb der Einrichtung
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Besuch einer Kindertagesstätte
- Unternehmung außerhalb der Einrichtung
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
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- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
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Becker
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
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- 02352 966-7184
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- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
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- 02352 966-7327
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- 02352 9667165
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Carmen
Henseler
- Telefon
- 02352 966-7129
- Fax
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Carina
Herbel-Petermann
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- 02352 9667165
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Markus-Ludger
Ickler
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- 02352 9667165
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Frank
Jender
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- but@maerkischer-kreis.de
Frauke
Kröber
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- 02351 966-6938
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Daniela
Schiller
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Andrea
Schlippe
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- Fax
- 02352 9667165
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Claudia
Wittge
- Telefon
- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für Ausflüge einer Kindertageseinrichtung stellen.
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Hier bescheinigen Einrichtungen notwendige Angaben zum Antrag auf Kostenübernahme für Ausflüge aus Kindertageseinrichtungen.
Kontakt
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Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
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