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- Dienstleistungen A-Z
- Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Schulen
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
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- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
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- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
- Telefon
- 02352 966-7184
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
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- 02352 966-7327
- Fax
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Carmen
Henseler
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- Fax
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Carina
Herbel-Petermann
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- Fax
- 02352 9667165
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Markus-Ludger
Ickler
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- 02352 966-7132
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Frank
Jender
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- 02352 966-7171
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- 02352 9667165
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Frauke
Kröber
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- 02351 966-6938
- Fax
- 02351 966886938
- but@maerkischer-kreis.de
Daniela
Schiller
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- 02352 966-7099
- Fax
- 02352 9667165
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Andrea
Schlippe
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- 02352 966-7016
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- 02352 9667165
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Claudia
Wittge
- Telefon
- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Schulen
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Schulausflüge/Klassenfahrten stellen.
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Hier bescheinigen Schulen die Kosten für Schulausflüge/Klassenfahrten.
Kontakt
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Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
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