
Copyright/Bildquelle
©
Beim Warnstreik am Mittwoch, 12. März, werden auch Beschäftigte der Kreisverwaltung dem Aufruf von Verdi folgen und ihre Arbeit niederlegen. Es kann daher in allen Bereich zu Einschränkungen im Dienstbetrieb kommen. Allgemein gilt: Wer für Mittwoch einen Termin in der Kreisverwaltung vereinbart hat, sollte sich vorher telefonisch vergewissern, ob der Temin auch stattfindet.
Das Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid wird komplett geschlossen. Es werden weder der Publikumsbereich, noch das Back Office oder das Telefon besetzt sein. Termine, die für Mittwoch vergeben waren, wurden auf andere Termine umgebucht. Das Bürgerbüro in Iserlohn hat geöffnet. Es gibt jedoch nur eine Notbesetzung, die ausschließlich bereits gebuchte Termine erledigen. Die Zulassungen für Händler / Autohäuser können überwiegend nicht bearbeitet werden.
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in…
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
- Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
- Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7184
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7327
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carmen
Henseler
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7129
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carina
Herbel-Petermann
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7213
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Markus-Ludger
Ickler
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7132
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frank
Jender
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7171
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frauke
Kröber
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7232
- Fax
- 02352 966887232
- but@maerkischer-kreis.de
Daniela
Schiller
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7099
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Andrea
Schlippe
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7016
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Claudia
Wittge
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
-
Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
-
Hier können Sie die Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung, in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege beantragen.
-
Hier bescheinigen Leistungsanbieter die Teilnahme an der Mittagsverpflegung.
-
Hier füllt der Leistungsanbieter den Abrechnungsbogen auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung aus.
Kontakt
Raum: 10.08
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena