Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf

Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.

Antragsberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Leistungsart:

  • Pauschale Geldleistung an den Antragsteller

Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Schulbescheinigung für Erstklässer
  • Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
Schulbedarfspaket,Schulmaterial,Zuschuss

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