Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
- Telefon
- 02352 966-7184
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
- Telefon
- 02352 966-7327
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carmen
Henseler
- Telefon
- 02352 966-7129
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carina
Herbel-Petermann
- Telefon
- 02352 966-7213
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Markus-Ludger
Ickler
- Telefon
- 02352 966-7132
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frank
Jender
- Telefon
- 02352 966-7171
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frauke
Kröber
- Telefon
- 02351 966-6938
- Fax
- 02351 966886938
- but@maerkischer-kreis.de
Daniela
Schiller
- Telefon
- 02352 966-7099
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Andrea
Schlippe
- Telefon
- 02352 966-7016
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Claudia
Wittge
- Telefon
- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
-
Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
-
Hier stellen Sie den Antrag auf Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Schulbedarfspaket).
Kontakt
Raum: 10.08
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.05
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.03
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
Raum: 10.04
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena