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- Bodenschutz / Altlasten
Der Märkische Kreis hat als Untere Bodenschutzbehörde die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Bodens eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Boden nimmt als natürliche Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt wahr. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, diese Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Die Untere Bodenschutzbehörde hat daher u. a. die Aufgaben, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerkontaminationen zu beseitigen.
Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Verdachtsflächen sind mit den verfügbaren Informationen im Einzelnen zu erfassen (Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen / Altlastenkataster).
Sofern der Verdacht besteht, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, soll die Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts ergreifen. Anhand von orientierenden Untersuchungen und ggf. Detailuntersuchungen ist zu klären, ob eine Gefahr besteht oder ein Schaden bereits eingetreten ist (Gefahrenermittlung).
Ergibt sich aus der Beurteilung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, sind z.B. Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu ergreifen.
Dabei ist insbesondere die Wiedernutzbarmachung / die künftige Nutzung der verunreinigten Flächen zu berücksichtigen. Ggf. trifft die Untere Bodenschutzbehörde die nötigen Anordnungen im Rahmen ihrer Beteiligung in Baugenehmigungs- bzw. Planverfahren.
Der Märkische Kreis hat als Untere Bodenschutzbehörde die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Bodens eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Boden nimmt als natürliche Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt wahr. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, diese Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Die Untere Bodenschutzbehörde hat daher u. a. die Aufgaben, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerkontaminationen zu beseitigen.
Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Verdachtsflächen sind mit den verfügbaren Informationen im Einzelnen zu erfassen (Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen / Altlastenkataster).
Sofern der Verdacht besteht, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, soll die Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts ergreifen. Anhand von orientierenden Untersuchungen und ggf. Detailuntersuchungen ist zu klären, ob eine Gefahr besteht oder ein Schaden bereits eingetreten ist (Gefahrenermittlung).
Ergibt sich aus der Beurteilung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, sind z.B. Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu ergreifen.
Dabei ist insbesondere die Wiedernutzbarmachung / die künftige Nutzung der verunreinigten Flächen zu berücksichtigen. Ggf. trifft die Untere Bodenschutzbehörde die nötigen Anordnungen im Rahmen ihrer Beteiligung in Baugenehmigungs- bzw. Planverfahren.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Dr.
Moritz
Barth
- Telefon
- 02351 966-6386
- Fax
- 02351 966886386
- Moritz.Barth@maerkischer-kreis.de
Robert
Kies
- Telefon
- 02351 966-6388
- Fax
- 02351 966886388
- R.Kies@maerkischer-kreis.de
Andrea
Nüsken
- Telefon
- 02351 966-6382
- Fax
- 02351 966886382
- A.Nuesken@maerkischer-kreis.de
Mandy
Pelka
Sachgebietsleitung
- Telefon
- 02351 966-6384
- Fax
- 02351 966886384
- M.Pelka@maerkischer-kreis.de
Dr.
Marc
Peters
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- 02351 966-6387
- Fax
- 02351 966886387
- M.Peters@maerkischer-kreis.de
Laura
Radu
- Telefon
- 02351 966-5922
- Fax
- 02351 966885922
- L.Radu@maerkischer-kreis.de
Franziska
Sprung
- Telefon
- 02351 966-6392
- Fax
- 02351 966886392
- F.Sprung@maerkischer-kreis.de
Bodenschutz / Altlasten
Der Märkische Kreis hat als Untere Bodenschutzbehörde die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Bodens eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Boden nimmt als natürliche Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt wahr. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, diese Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Die Untere Bodenschutzbehörde hat daher u. a. die Aufgaben, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerkontaminationen zu beseitigen.
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