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Einbürgerungen
Wer bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und kein deutscher Staatsbürger ist, kann sich auf Antrag bei Vorliegen aller Voraussetzungen einbürgern lassen.
Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung erfolgen! Kinder unter 16 Jahren müssen zur Antragstellung nicht mitkommen.
Ablauf einer Einbürgerung
- Die Stadt bzw. Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnort haben, hält Antragsformulare für Sie bereit und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung mitbringen müssen.
- Sie vereinbaren einen Termin zur Antragstellung mit dem entsprechenden Ansprechpartner. Bei dem Termin geben Sie Ihren Einbürgerungsantrag ab, unterschreiben ihn vor Ort und geben die mitgebrachten Unterlagen ab.
- Die Städte Iserlohn und Lüdenscheid haben eigene Einbürgerungsbehörden und bearbeiten die in ihren Städten gestellten Einbürgerungsanträge selbst.
Die Einbürgerungsanträge der übrigen Städte/Gemeinden im MK werden an die Einbürgerungsbehörde des Märkischen Kreises weitergeleitet. - Nach Durchsicht und Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der Einbürgerungsbehörde MK, worin Sie erfahren wie es mit Ihrem Antrag weitergeht.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle Unterlagen sowie Auskünfte von anderen Behörden vorliegen, erhalten Sie eine Einladung zur Einbürgerungsfeier.
- Bei der Einbürgerungsfeier erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie anschließend bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt einen deutschen Personalausweis und/oder einen deutschen Reisepass beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die besondere Bedeutung der Einbürgerung eine umfassende Prüfung bedarf und von einer Bearbeitungszeit von bis zu 18 Monaten (in Einzelfällen sogar länger) auszugehen ist.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
- Sie bekennen sich zur
- freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland und
- besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Personen ohne Inanspruchnahme von SGB-II oder SGB-XII Leistungen sicherstellen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat im Inland oder Ausland verurteilt worden.
- Sie können ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
- Sie können ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Kann mein Kind (mit)eingebürgert werden?
- Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit mindestens einem Elternteil eingebürgert werden. Eine Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren ist auch bei einer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer von unter fünf Jahren möglich.
Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können selbstständig eingebürgert werden, wenn ein Sorgeberechtigter deutsch ist.
- Kinder, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, stellen einen eigenen Antrag auf Einbürgerung.
Für die Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Ihr Wohnort | Ansprechpartner |
Altena | Einwohnermeldeamt Altena |
Balve | Bürgerbüro Balve |
Halver | Standesamt Halver |
Hemer | Bürgerservice Hemer |
Herscheid | Standesamt Herscheid |
Kierspe | Bürgerbüro Kierspe |
Meinerzhagen | Bürgerbüro Meinerzhagen |
Menden | Bürgerbüro Menden |
Nachrodt-Wiblingwerde | Bürgerservice Nachrodt-Wiblingwerde |
Neuenrade | Standesamt Neuenrade |
Plettenberg | Standesamt Plettenberg |
Schalksmühle | Bürgerbüro Schalksmühle |
Werdohl | Standesamt Werdohl |
Für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber: 255,00 €
Für jedes Kind, welches zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen erzielt: 51,00 €
Für jedes Kind, welches selbstständig eingebürgert wird oder eigenes Einkommen erzielt: 255,00 €
- aktueller Lebenslauf & aktuelles Lichtbild
- erweiterte Meldebescheinigung
- gültiger Nationalpass
- Geburtsurkunde (Legalisation/Apostille je nach Herkunftsland)
- ggf. Eheurkunde
- ggf. Reiseausweis
- Aufenthaltstitel
- ggf. Geburtsurkunden von in Deutschland geborenen Kindern
Je nach Staatsangehörigkeit werden weitere Unterlagen angefordert - Unterschrift der Loyalitätserklärung bei Antragstellung in Ihrer Wohnsitzkommune
- aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Arbeitgeberbestätigung*
- ggf. Bewilligungsbescheid(e) öffentlich-rechtlicher Leistungen (z.B. Wohngeld, Kindererziehungsleistungen)
- ggf. aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate Ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes
- ggf. Arbeitgeberbestätigung Ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes*
- aktuelle Wohnraumerklärung*
- B1-Zertifikat, Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule, Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule, Nachweis über Schulbesuch und Versetzungen, etc.
- Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule, Nachweis über Schulbesuch und Versetzungen, etc.
*Vordrucke erhalten Sie bei Aushändigung des Antragsformulars
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