Fahrerkarte - Synchronisierung von Führerschein und Fahrerkarte

Bestellung von Fahrerkarten

Bei Kraftfahrer/-innen, die ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern müssen, kann die Führerscheinnummer auf der Karte in der letzten Stelle (Zählindex) abweichen. Dies kann im europäischen Ausland zu Irritationen führen. Für diesen Personenkreis ist eine Synchronisation der Gültigkeitsdauer von Führerschein und Fahrerkarte möglich.

Dabei ist zu beachten, dass der/die Fahrer/-in die Karte bei Beantragung abgeben muss. Zuvor müssen die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten durch den Arbeitgeber ausgelesen werden. Bis zum Eintreffen der neuen Karte muss der/die Fahrer/-in als Nachweis für die Kontrollbehörden Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät (wie z.B. auch bei Verlust oder Diebstahl) fertigen.

Kraftfahrer/-innen mit einem Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die Synchronisation ihrer Fahrerkarte persönlich in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid beantragen.

Die Gültigkeit der neuen Karte beträgt 5 Jahre.

46,00 EUR

  • EU-Kartenführerschein
  • Aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Fahrerkarte

Ca. 1 Woche

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Lkw-Fahrer
Fahrtenschreiber

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Iserlohn
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