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- Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
Erteilung und Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis für Fahrlehrer
Erteilungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet und es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (zentrales Verkehrsregister)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A
https://portal.maerkischer-kreis.de/externe-services/call/110
https://www.maerkischer-kreis.de/service/dienstleistungen-a-z/detailseite/dienstleistung/show/fahrlehrer-und-fahrschulerlaubnis
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Erteilung und Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis für Fahrlehrer
Erteilungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet und es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (zentrales Verkehrsregister)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A
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Erteilung und Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis für Fahrlehrer
Erteilungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet und es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (zentrales Verkehrsregister)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A
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FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Yvonne
Abels
056
- Telefon
- 02351 966-6477
- Fax
- 02351 966886477
- Y.Abels@maerkischer-kreis.de
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Erteilung und Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis für Fahrlehrer
Erteilungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet und es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (zentrales Verkehrsregister)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A
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Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis oder Fahrschulerlaubnis beantragen.
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Kontakt
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Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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