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- Förderung der Modernisierung von Wohnraum in…
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
- energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Anbau einzelner Räume
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
- Instandsetzungen
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
- 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung
- 10 Jahre zinsfrei, danach 0,5 % p. a. für den Zeitraum der Zinsfestschreibung
- danach marktübliche Verzinsung
- Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p. a. laufend vom Darlehensbetrag
- 2 % Tilgung p. a. (Annuitätendarlehen)
Auszahlungsraten:
- 50 % bei Beginn der Maßnahme
- 50 % nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
- Antragsvordruck
- Einkommenserklärung(en)
- Selbstauskunft
- aktueller Grundbuchauszug
- Kostenvoranschläge
- SCHUFA-Auskunft bei Bedarf
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 €.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
- energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Anbau einzelner Räume
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
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Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
- 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung
- 10 Jahre zinsfrei, danach 0,5 % p. a. für den Zeitraum der Zinsfestschreibung
- danach marktübliche Verzinsung
- Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p. a. laufend vom Darlehensbetrag
- 2 % Tilgung p. a. (Annuitätendarlehen)
Auszahlungsraten:
- 50 % bei Beginn der Maßnahme
- 50 % nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
- Antragsvordruck
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- Selbstauskunft
- aktueller Grundbuchauszug
- Kostenvoranschläge
- SCHUFA-Auskunft bei Bedarf
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 €.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
- energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Anbau einzelner Räume
- Verbesserung des Einbruchschutzes
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- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
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Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
- 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung
- 10 Jahre zinsfrei, danach 0,5 % p. a. für den Zeitraum der Zinsfestschreibung
- danach marktübliche Verzinsung
- Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p. a. laufend vom Darlehensbetrag
- 2 % Tilgung p. a. (Annuitätendarlehen)
Auszahlungsraten:
- 50 % bei Beginn der Maßnahme
- 50 % nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
- Antragsvordruck
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- Selbstauskunft
- aktueller Grundbuchauszug
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- SCHUFA-Auskunft bei Bedarf
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 €.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Svenja
Feiner
- Telefon
- 02351 966-6852
- Fax
- 02351 966886852
- s.feiner@maerkischer-kreis.de
Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
- energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Anbau einzelner Räume
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
- Instandsetzungen
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
- 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung
- 10 Jahre zinsfrei, danach 0,5 % p. a. für den Zeitraum der Zinsfestschreibung
- danach marktübliche Verzinsung
- Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p. a. laufend vom Darlehensbetrag
- 2 % Tilgung p. a. (Annuitätendarlehen)
Auszahlungsraten:
- 50 % bei Beginn der Maßnahme
- 50 % nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 €.
- Antragsvordruck
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Raum: 320
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid