Wird z. B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr benötigt oder soll eine zusätzliche oder andere Sehhilfe im Führerschein eingetragen werden, kann dies in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung beantragt werden.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Wird z. B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr benötigt oder soll eine zusätzliche oder andere Sehhilfe im Führerschein eingetragen werden, kann dies in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung beantragt werden.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
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Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!