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- Führerschein - Eintrag/Löschung einer Sehhilfe
Wird z. B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr benötigt oder soll eine zusätzliche oder andere Sehhilfe im Führerschein eingetragen werden, kann dies in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung beantragt werden.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Passfoto (35x45mm)
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, B, BE, L und T:
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre
)
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 2 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Sofern der Führerschein vor 1999 und nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde, ist zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") der Ausstellungsbehörde des Führerscheins erforderlich.
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Eintrag/Löschung einer Sehhilfe
Wird z. B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr benötigt oder soll eine zusätzliche oder andere Sehhilfe im Führerschein eingetragen werden, kann dies in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung beantragt werden.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Passfoto (35x45mm)
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, B, BE, L und T:
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre
)
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 2 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Sofern der Führerschein vor 1999 und nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde, ist zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") der Ausstellungsbehörde des Führerscheins erforderlich.
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Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
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