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- Führerschein - Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber/in im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro gegen Aufpreis eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
- persönliches Erscheinen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- biometrisches Passbild
- bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
Bei postalischem Antrag:
- unterschriebenes Antragsformular inkl. Beiblatt mit Unterschrift und biometrischem Lichtbild (35 x 45 mm)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Kopie)
- unterschriebene Verlusterklärung oder bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
- 51,30 € (bei Ersatz für einen „neuen" EU-Kartenscheinen ab 19.01.2013)
- 66,60 € (bei Ersatz für einen „alten" Führerscheinen vor dem 19.01.2013)
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber/in im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro gegen Aufpreis eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
- 51,30 € (bei Ersatz für einen „neuen" EU-Kartenscheinen ab 19.01.2013)
- 66,60 € (bei Ersatz für einen „alten" Führerscheinen vor dem 19.01.2013)
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
- persönliches Erscheinen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- biometrisches Passbild
- bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
Bei postalischem Antrag:
- unterschriebenes Antragsformular inkl. Beiblatt mit Unterschrift und biometrischem Lichtbild (35 x 45 mm)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Kopie)
- unterschriebene Verlusterklärung oder bei Diebstahl: Polizeibericht/Anzeige
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro
Lüdenscheid: - 02351/966-6277 – KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Iserlohn: - 02371/966-8667 – KKA-IS@maerkischer-kreis.de
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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