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Erteilung, Verlängerung und Erweiterung von Führerscheinen der Klasse D,DE
Inhaber der Klassen C und D können einen gemeinsamen Antrag stellen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
(nur im Original)
- aktuelles Passbild und persönliche Unterschrift = wird auf dem anliegenden Blatt des Antrags antrichtet
- ärztliches u. augenärztliches Gutachten (§11+12FeV) und Reaktionstest (Bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthilfelehrgang (Nur für Antragsteller ohne Vorbesitz von C,CE (bei Ersterteilung)
- Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (bei Ersterteilung)
- Nachweis der Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG (bei Verlängerung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" - wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
43,90 EUR – 91,70 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Erteilung, Verlängerung und Erweiterung von Führerscheinen der Klasse D,DE
Inhaber der Klassen C und D können einen gemeinsamen Antrag stellen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
(nur im Original)
- aktuelles Passbild und persönliche Unterschrift = wird auf dem anliegenden Blatt des Antrags antrichtet
- ärztliches u. augenärztliches Gutachten (§11+12FeV) und Reaktionstest (Bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthilfelehrgang (Nur für Antragsteller ohne Vorbesitz von C,CE (bei Ersterteilung)
- Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (bei Ersterteilung)
- Nachweis der Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG (bei Verlängerung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" - wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
43,90 EUR – 91,70 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Erteilung, Verlängerung und Erweiterung von Führerscheinen der Klasse D,DE
Inhaber der Klassen C und D können einen gemeinsamen Antrag stellen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
(nur im Original)
- aktuelles Passbild und persönliche Unterschrift = wird auf dem anliegenden Blatt des Antrags antrichtet
- ärztliches u. augenärztliches Gutachten (§11+12FeV) und Reaktionstest (Bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthilfelehrgang (Nur für Antragsteller ohne Vorbesitz von C,CE (bei Ersterteilung)
- Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (bei Ersterteilung)
- Nachweis der Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG (bei Verlängerung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" - wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
43,90 EUR – 91,70 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Harkirat Kaur
Shokar de Matos
- Telefon
- 02351 966-6433
- Fax
- 02351 966886433
- H.ShokardeMatos@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Schwickardt
- Telefon
- 02351 966-6468
- Fax
- 02351 966886468
- S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung nur Busführerschein
Erteilung, Verlängerung und Erweiterung von Führerscheinen der Klasse D,DE
Inhaber der Klassen C und D können einen gemeinsamen Antrag stellen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Busse und Kleinbusse (Führerscheinklassen D1, D, D1E, DE) müssen Anträge über die Fahrschulen oder direkt beim Märkischen Kreis gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung ist abhängig vom Nachnamen des Antragstellers. Diese sind bei den Ansprechpartnern unter Details aufgeführt.
43,90 EUR – 91,70 EUR
(nur im Original)
- aktuelles Passbild und persönliche Unterschrift = wird auf dem anliegenden Blatt des Antrags antrichtet
- ärztliches u. augenärztliches Gutachten (§11+12FeV) und Reaktionstest (Bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthilfelehrgang (Nur für Antragsteller ohne Vorbesitz von C,CE (bei Ersterteilung)
- Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (bei Ersterteilung)
- Nachweis der Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG (bei Verlängerung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" - wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Kontakt
Frau Shokar de Matos
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Schwickardt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid