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Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
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- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
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- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Erweiterung der Fahrerlaubnis (ohne Busführerschein)
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
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