Führerschein - Karteikartenabschrift

Die Führerscheindaten aller Führerscheine, welche bis 1998 ausgestellt wurden (graue oder rosane Führerscheine sowie Führerscheine der DDR) sind nur lokal bei derjenigen Behörde gespeichert, welche den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat.

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register dieser Fahrerlaubnisbehörde. Sie gibt Auskunft über die Führerscheindaten und ist erforderlich, sobald ein Antrag bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. nach einem Wohnortwechsel) bearbeitet werden soll. Der/die Inhaber/in des Führerscheins wendet sich vorab die die Behörde, welche den Führerschein ausgestellt hat und bittet diese, die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnis des aktuellen Wohnortes zu senden.

Eine Karteikartenabschrift kann beim Märkischen unter Angabe von Name, Vorname, ggf. abweichendem Namen im Führerschein und des Geburtsdatums telefonisch oder per E-Mail beantragt werden:

Die Übersendung der Führerscheinauskunft findet ausschließlich von Behörde zu Behörde statt. Eine Übersendung an den Antragsteller oder Dritte ist nicht möglich.

  • Name und Vorname
  • Ggf. abweichendem Namen im Führerschein
  • Geburtsdatum
  • Neue Anschrift
  • Angabe der Behörde, die welche die Auskunft übersendet werden soll
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Heedfelder Str. 45
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Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
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