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- Führerschein - Personenbeförderungsschein
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Harkirat Kaur
Shokar de Matos
- Telefon
- 02351 966-6433
- Fax
- 02351 966886433
- H.ShokardeMatos@maerkischer-kreis.de
Sabine
Polatzek
- Telefon
- 02351 966-6464
- Fax
- 02351 966886464
- S.Polatzek@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Schwickardt
- Telefon
- 02351 966-6468
- Fax
- 02351 966886468
- S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Personenbeförderungsschein
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR – 66,10 EUR
- lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Kontakt
Frau Shokar de Matos
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Polatzek
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Schwickardt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid