Führerschein - Personenbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: 

Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen


Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)


Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.

Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein. 

Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.

  • lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
  • ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt

38,80 EUR 66,10 EUR

Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen

Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.

Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.

https://www.maerkischer-kreis.de/service/dienstleistungen-a-z/detailseite/dienstleistung/show/fuehrerschein-personenbefoerderungsschein
Führerschein - Personenbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: 

Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen


Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)


Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.

Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein. 

Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.

  • lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
  • ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt

38,80 EUR 66,10 EUR

Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen

Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl vonAnträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.

Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.

https://www.maerkischer-kreis.de/service/dienstleistungen-a-z/detailseite/dienstleistung/show/fuehrerschein-personenbefoerderungsschein
Führerschein - Personenbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: 

Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen


Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)


Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.

Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein. 

Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.

  • lausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
  • ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt

38,80 EUR 66,10 EUR

Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen

Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.

Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.

https://www.maerkischer-kreis.de/service/dienstleistungen-a-z/detailseite/dienstleistung/show/fuehrerschein-personenbefoerderungsschein
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Anschrift
Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid

Shokar

Anschrift
Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
059
Telefon
02351 966-6433
Fax
02351 966886433
E-Mail
H.Shokar@maerkischer-kreis.de

Polatzek

Anschrift
Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
059
Telefon
02351 966-6464
Fax
02351 966886464
E-Mail
S.Polatzek@maerkischer-kreis.de

Schwickardt

Anschrift
Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
059
Telefon
02351 966-6468
Fax
02351 966886468
E-Mail
S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de

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Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: 

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Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen


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  • Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
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Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.

Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein. 

Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.

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  • ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt

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Raum: 059
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